Berlin:
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes hat heute die letzte Hürde des
parlamentarischen Verfahrens genommen. Im Bundesrat wurden bei der zweiten und
abschließenden Erörterung des Gesetzentwurfes keine Einwände erhoben. Damit kann
das Gesetz nach Veröffentlichung im Amtsblatt im Laufe des Sommers in Kraft
treten.
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Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Es ist
eine gute Nachricht, dass der Bundesrat den Weg für den Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung frei gemacht hat. Die Novelle des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist ein weiterer, wichtiger Baustein bei der
Umsetzung der Energiewende
<http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/energiewende.html>. Durch die
Anhebung der Zuschläge und innovative neue Maßnahmen wie die Unterstützung von
Wärmespeichern erhält der Ausbau der Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung
einen starken Impuls. Hierdurch setzen wir auch Anreize für Investitionen in
neue, hocheffiziente Kraftwerke
<http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/kraftwerke.html>, die wir für den
Ausgleich der schwankenden Erzeugung erneuerbarer Energien brauchen.“
Die KWKG-Novelle erhöht die Förderung für alle Anlagengrößen um 0,3 ct/kWh.
Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, erhalten zusätzlich
einen Ausgleich von noch einmal 0,3 ct/kWh. Weiterhin werden Investitionen in
Wärmenetze stärker unterstützt. Neu eingeführt wird insbesondere eine Möglichkeit
zur Förderung von Wärmespeichern, die mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der
Investitionskosten unterstützt werden können. Wärmespeicher erlauben eine bessere
Abstimmung der Stromerzeugung in KWK-Anlagen mit der fluktuierenden Einspeisung
erneuerbarer Energien
<http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energietraeger/erneuerbare-energien.html>.
KWK-Anlagen mit Wärmespeichern können zeitweise unabhängig vom Wärmebedarf Strom
einspeisen und die gleichzeitig erzeugte Wärme in Speichern zwischenlagern. Diese
kann dann später bei entsprechendem Wärmebedarf abgerufen werden.
Bei Kraft-Wärme-Kopplung wird die zur Stromerzeugung produzierte Wärme
anschließend für Heizzwecke genutzt. Hierdurch erreichen KWK-Anlagen eine
deutlich höhere Effizienz als reine Stromerzeugungsanlagen. Voraussetzung ist
jedoch ein möglichst konstanter Wärmebedarf. In Deutschland wird derzeit rund 15
Prozent des Stroms in KWK-Anlagen erzeugt. Die Bundesregierung hat das Ziel,
diesen Anteil bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern.
Die KWK-Förderung wird von den Stromverbrauchern über eine Umlage finanziert, die
auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt ist. Dieser Deckel stellt
sicher, dass die Belastung der Verbraucher ca. 0,3 ct/kWh nicht übersteigen kann.
Quelle: bmwi.de