München:
„Mehr wäre besser gewesen – aber es ist schon einmal ein erster Schritt!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich,
dass die Justizministerkonferenz ihre Auffassung teilt,
dass ein wirksamer Schutz von Schülerinnen und Schülern
vor sexuellem Missbrauch, der Lehrer ihrer Schule begangen
wird, unabdingbar ist.
„Ich
bedaure allerdings, dass die Mehrheit der Kolleginnen
und Kollegen sich nicht meiner Meinung anschließen
wollte, dass sich aus den aktuellen Urteilen des Oberlandesgerichts
Koblenz und des Bundesgerichtshofs eine Schutzlücke
für die Schülerinnen und Schüler ergibt, die sofort
geschlossen werden muss.“ Beide Gerichte waren jeweils
der Auffassung gewesen, dass ein Lehrer, der eine 14-jährige
Schülerin sexuell missbraucht, nur unter speziellen
Voraussetzungen wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen
strafbar ist.
Stattdessen will
die Justizministerkonferenz auf Antrag von Rheinland-Pfalz
erst in einer Arbeitsgruppe prüfen lassen, ob gesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht und ob gegebenenfalls noch
weitere Gruppen als die Lehrer von dem Straftatbestand
erfasst werden sollen. „Nichts wäre damit verloren
gewesen, den Straftatbestand auf alle Lehrer auszudehnen
und weiteren Handlungsbedarf später zu prüfen“, so
Merk. „Aber vieles hätte man gewonnen: Die Entscheidungen
der beiden Gerichte zeigen, dass es Fälle gibt – auch
wenn sie nicht zahlreich sind, jeder Fall ist einer
zuviel!“
Dennoch begrüßt Merk
das Signal der Justizministerkonferenz und garantiert,
dass sich Bayern aktiv in die Arbeitsgruppe einbringen
wird. „Wir haben die Sache angestoßen und treiben
sie weiter voran – im Interesse der Schülerinnen und
Schüler müssen wir hier bald Fortschritte machen!“
Quelle: stmj.bayern.de