München:
Merk: „Urheberrecht und freies Internet in Einklang bringen – Instrument der Abmahnung nicht missbrauchen!“
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk hat heute bei ihrer Rede zur Eröffnung
des 63. Anwaltstages, der unter dem Thema „Kunst, Kultur
und Anwaltschaft“ steht, die Bedeutung des Urheberrechts
für Kunst und Kultur in Deutschland betont, aber gleichzeitig
davor gewarnt, das Instrument der Abmahnung zu missbrauchen.
Merk: „Die massenhafte illegale Verbreitung und Vervielfältigung
urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet
bringt die Künstler und Nutzungsberechtigten um den
gerechten Lohn ihrer Arbeit. Ihre Verwertungsmöglichkeiten
sind nichts mehr wert!“
Die
Musik- und Filmindustrie habe zwar mit ihren Abmahnungen
eine wirksame Handhabe gegen Internetpiraterie gefunden.
„Das Instrument der Abmahnung wird aber leider von
findigen Unternehmern – und auch von schwarzen Schafen
unter den Anwälten – zu oft missbraucht“, so die Ministerin
weiter. „Wenn ganz normalen Menschen für den nicht
geschäftsmäßigen „Tausch“ weniger Dateien in Serienschreiben
vierstellige Beträge in Rechnung gestellt werden,
dann sei die Frage erlaubt: Geht es hier wirklich um
den Schutz des Urheberrechts oder nur noch um‘s Geschäft?“
Bayerns
Justizministerin mahnt neue, zeitgemäße Lösungen
an und steht dazu im Dialog mit Vertretern der verschiedenen
Interessengruppen. Merk: „Wir brauchen das Urheberrecht.
Im Internetzeitalter müssen wir uns aber fragen: Wie
soll das Urheberrecht von morgen aussehen? Und wie
kann es angemessen geschützt werden?“
Quelle: stmj.bayern.de