München:
Heute Initiative in der Justizministerkonferenz
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk schlägt
zusammen mit Sachsen der heute und morgen stattfindenden
Justizministerkonferenz vor, wirksame Instrumente zu
schaffen, um Opfern von Sexual- und Gewaltstraftaten
ein Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Täter
nach dessen Haftentlassung zu ersparen.
Merk:
„Es geht um ein Thema, das für den, den es trifft,
eine unerträgliche Belastung bedeuten kann“, so Merk.
„Man muss sich das vorstellen: Da ist jemand Opfer
einer schweren Straftat geworden, etwa einer Vergewaltigung.
Der Täter wohnt in einem kleinen Ort in der Nachbarschaft.
Er wird verurteilt. Und der Effekt? Der Täter wohnt
nach der Entlassung weiterhin in unmittelbarer Nachbarschaft.
Jedesmal, wenn das Opfer das Haus verlässt, muss es
befürchten, mit seinem Peiniger zusammen zu treffen.“
Derartige
Fälle hat es in Deutschland wiederholt gegeben. Bisher
ist das rechtliche Instrumentarium, um dem Opfer zu
helfen, beschränkt: Wenn der Verurteilte unter Führungsaufsicht
steht, kann durch eine gerichtliche Aufenthaltsverbotsweisung
für das Gemeindegebiet sein Wegzug in einen anderen
Ort erzwungen werden. Mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz
kann das Opfer auch selbst gerichtliche Schutzanordnungen
initiieren. Das setzt aber jeweils die Gefahr neuer
Taten voraus, die nicht immer gegeben ist. Dem Umstand,
dass das Opfer schon unter der bloßen Anwesenheit
des Täters leidet, trägt das Gesetz hingegen kaum
Rechnung.
Bayern will daher
zusammen mit Sachsen ein Gesetz erarbeiten, das ein
effektives Distanzgebot für den Täter ermöglicht,
und hat das Thema auf die heute und morgen stattfindende
Justizministerkonferenz gesetzt. Merk: „Es geht einmal
mehr darum, das Opfer von Straftaten in den Blick zu
rücken statt immer nur auf den Täter zu schauen wie
das Kaninchen auf die Schlange“.
Quelle:stmj.bayern.de