Berlin:
Beim „Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der
Internetpiraterie“, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) im Jahr 2008 eingerichtet hat, haben sich gestern Nachmittag die
beteiligten Rechteinhaber, Diensteanbieter und Verbraucherschützer im Gespräch
mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem
Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie Hans-Joachim Otto auf Empfehlungen für konkrete Maßnahmen zur
Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet
<http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/digitale-welt.html>
verständigt.

Die Beteiligten einigten sich darauf, die Arbeiten an der Konzeption einer
gemeinsamen Aufklärungskampagne fortzusetzen. Mit dieser Aufklärungskampagne soll
die grundlegende Bedeutung des Urheberrechts für die Existenz der Kreativen und
zugleich für die Vielfalt, Innovation und Gestaltungskraft innerhalb der
Gesellschaft insgesamt herausgestellt werden.

Positive Resonanz fanden die erfolgversprechenden Arbeiten an einer
Selbstverpflichtung der Werbewirtschaft. Diese Selbstverpflichtung hat zum Ziel,
Werbung auf Internetportalen mit illegalen Inhalten zu verhindern, um
professionell organisierten Urheberrechtsverletzern die finanzielle Basis ihrer
kriminellen Handlungen zu entziehen.

In der Diskussion wurden Präzisierungen zum Begriff des „gewerblichen Ausmaßes“
und auch des Umfangs des Auskunftsanspruchs nach § 101 Urheberrechtsgesetz
thematisiert. Stark divergierende Rechtsprechung habe hier zu Rechtsunsicherheit
für Urheber und Verbraucher geführt. Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger sicherte daher zu, Klarstellungen in den
entsprechenden Vorschriften bis zur Sommerpause zu prüfen. Auch bei der Frage der
Deckelung von Abmahngebühren sagte sie eine Überprüfung der bisherigen Vorschläge
zur Höhe des Streitwertes zu.

An die Länder wurde gemeinsam appelliert, die Rechtsdurchsetzung bei
Urheberrechtsverletzungen im Internet weiter zu verbessern. Als ein Vorbild wurde
die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) genannt. Darüber hinaus sollte
bei der Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten die technischen und
rechtlichen Spezifika des Internet noch stärker berücksichtigt werden. Die
Wirtschaftsvertreter boten an, die Behörden hierbei mit Know-how zu unterstützen.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass die bereits bestehende internationale
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet
fortgeführt werden soll und hohe Beachtung verdient.

Der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto: „Rechteinhaber,
Diensteanbieter und nicht zuletzt die Nutzer haben ein gemeinsames Interesse an
der Entwicklung neuer, attraktiver Inhalte. Ein wirksames Urheberrecht ist
hierfür Voraussetzung. Ich freue mich daher, dass in offener und konstruktiver
Atmosphäre viele konkrete Vorschläge gemacht worden sind, die – wenn sie
konsequent umgesetzt werden – den Schutz des geistigen Eigentums nachhaltig
verbessern können. Wir sind ein gutes Stück weitergekommen.“

Der „Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der
Internetpiraterie“ wird nach der Sommerpause fortgesetzt.

Quelle: bmwi.de

Von redaktion