Berlin:
Morgen (05.06.) soll in der Duma die 2. Lesung eines Gesetzesentwurfs stattfinden, der das
russische Demonstrationsrecht deutlich verschärfen soll.
Aus diesem Anlass erklärte der Koordinator für deutsch-russische zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit, Andreas Schockenhoff:
Mit der vorliegenden Gesetzesfassung werden Zweifel am Willen der neuen russischen Regierung zur
weiteren Demokratisierung genährt. Mit drastisch erhöhten Geldstrafen und weiteren Verschärfungen
der Demonstrationsgesetzgebung wird das Versammlungsrecht in Russland empfindlich eingeschränkt.
Die Kritik aus Russland am mangelhaften Schutz vor willkürlichen Auflagen und Verboten der
Behörden, wie sie der russische Menschenrechtsrat, die Duma-Opposition und Rechtsexperten geäußert
haben, wird ignoriert.
Dies ist das falsche Signal an die Bürger in Russland. Statt Meinungsvielfalt und den Wettbewerb
der Ideen zu fördern, drohen neue Einschränkungen die wachsende Kluft zwischen Staat und Bürgern zu
vergrößern. Statt die Gesellschaft für einen neuen Dialog und Aufbruch zu gewinnen, gefährdet der
Staat die Bereitschaft der Bürger, sich für die notwendige umfassende Modernisierung ihres Landes
zu engagieren.
Die Venedig-Kommission des Europarates hat im März die Defizite des russischen Versammlungs- und
Demonstrationsgesetzes offengelegt. Anstatt die Defizite zu beseitigen, werden jedoch neue
Regelungen eingeführt, die den Empfehlungen der Kommission zuwiderlaufen. Damit stellt sich
Russland noch mehr in Widerspruch zur eigenen Verpflichtung, die Europäische
Menschenrechtskonvention zu achten.
Das auf Initiative der Mehrheitspartei „Einheitliches Russland“ ins Parlament eingebrachte Gesetz
sieht vor, die Geldstrafen für Verstöße gegen die Versammlungs- und Demonstrationsgesetzgebung von
bisher eher geringfügigen Beträgen zwischen 100 und 5.000 Rubel auf bis zu 600.000 Rubel drastisch
zu erhöhen. Zusätzlich soll auch die von verschiedenen Stellen bereits als zu restriktiv
kritisierte Versammlungs- und Demonstrationsgesetzgebung weiter verschärft werden.
Die „Europäische Kommission für Demokratie durch Recht“ (Venedig-Kommission) des Europarates hat in
einer Stellungnahme im März 2012 zahlreiche Nachbesserungen der russischen Versammlungsgesetzgebung
angemahnt. Nach Einschätzung der Experten schränkt das Versammlungsgesetz die
Demonstrationsfreiheit in Russland empfindlich ein: Im Gesetz seien die Grundsätze der
Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung zu wenig beachtet und es schütze zu wenig vor
willkürlichen Auflagen und Verboten seitens der Behörden.
Länderinformationen
Quelle: auswaertiges-amt.de
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