München:
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil fordert zur Abfederung der teuren Energiewende eine ‚flexible Stromsteuer’
Der bayerische Wirtschaftsminister
und stellvertretende Ministerpräsident Martin Zeil
fordert angesichts explodierender Strompreise durch
die Energiewende eine Absenkung der Stromsteuer. „Seit
2006 sind die Strompreise bereits um 30 Prozent gestiegen“,
erläutert der Minister. Durch die sehr hohen Kosten
der politisch überhastet eingeleiteten Energiewende
dürfte es noch schlimmer kommen. „Bis 2022 könnten
die Strompreise nach Ansicht von Fachleuten noch einmal
um bis zu 70 Prozent steigen“, warnt Zeil. Verantwortlich
für diese Entwicklung seien die gigantischen Förderkosten
für die erneuerbaren Energien und den notwendigen
Ausbau der Leitungsnetze. Eine solche Explosion der
Strompreise sei für unsere Unternehmen ein gravierender
Wettbewerbsnachteil und für viele Bürger schlichtweg
nicht mehr bezahlbar.
Um das Schlimmste
abzuwenden, schlägt der bayerische Wirtschaftsminister
eine ‚flexible Stromsteuer’ vor. Das Prinzip ist
ebenso einfach wie einleuchtend: Steigen die Stromkosten
durch die erneuerbaren Energien, wird die Stromsteuer
entsprechend gesenkt. Zeil: „Wie bei einer Waage
können so die Belastungen für Unternehmen und Verbraucher
zumindest annähernd ausgeglichen werden.“ Dieses
Instrument sei somit eine perfekte Strompreisbremse.
Die ‚flexible Stromsteuer’
habe neben der Entlastung der Unternehmen und Verbraucher
einen weiteren Vorteil. Zeil unterstreicht: „Durch
die automatische Absenkung der Stromsteuer kann der
Bund die Kosten für die Energiewende nicht mehr einfach
eins zu eins auf die Verbraucher abwälzen. Jede Kostenexplosion
bei der EEG-Umlage bedeutet dann auch, dass weniger
Geld in den Bundeshaushalt fließt.“ Damit müsse
der Bund zumindest einen Teil der Kosten, die er den
Bürgern mit einer unverhältnismäßig hohen Förderung
der erneuerbaren Energien aufbürdet, selbst bezahlen.
Nach Zeils Ansicht ist die Stromsteuer
durch die Energiewende ohnehin obsolet geworden. Leider
könne sie aber aufgrund von ebenso überflüssigen
EU-Vorgaben nicht gänzlich abgeschafft werden. Man
könne sie aber als ausgleichendes Instrument nutzen,
um die größten Verwerfungen beim Strompreis für
Unternehmen und Verbraucher zumindest ein wenig erträglicher
zu machen.
Quelle: stmwivt.bayern.de