Berlin:
Das Bundeskabinett hat heute das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Das Gesetz
legt unter anderem fest, dass die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im
Steuerrecht von bisher zehn Jahren ab 2013 auf acht und in einem weiteren Schritt
ab 2015 auf dann dauerhaft sieben Jahre verkürzt werden. Auch im
Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege entsprechend
reduziert. Dadurch verringert sich der Umfang der Unterlagen, die ein Unternehmen
aufbewahren muss, erheblich.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Es ist
ein großer Erfolg, dass wir einen Kompromiss zu den steuerlichen
Aufbewahrungsfristen erreichen und damit heute den Entwurf des
Jahressteuergesetzes 2013 beschließen konnten. Mit der Verkürzung der
steuerlichen Aufbewahrungsfristen von bisher zehn auf acht bzw. dann dauerhaft
auf sieben Jahre gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau.
Unsere Unternehmen werden von den Entlastungen stark profitieren. Die Verkürzung
der Aufbewahrungsfristen bringt eine jährliche Entlastung für die Wirtschaft von
rd. 1,7 Mrd. Euro in der ersten Stufe und von insgesamt rd. 2,5 Mrd. Euro in der
zweiten Stufe.“
Auch die Rahmenbedingungen für Elektrofahrzeuge werden mit dem Jahressteuergesetz
2013 verbessert. Künftig können die Batteriekosten bei der steuerlichen
Veranlagung abgezogen werden. Damit wird das breite Maßnahmenbündel der
Bundesregierung ergänzt, um den Weg Deutschlands zum Leitmarkt und Leitanbieter
in der Elektromobilität zu ebnen.
Quelle: bmwi.de