Berlin:
Bundeskabinett beschließt Novelle des Tierschutzgesetzes
Das Bundeskabinett hat einer Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. „Deutschland nimmt beim Tierschutz international eine Führungsrolle ein. Mit den neuen Regelungen erhöhen wir die nationalen Tierschutz-Standards weiter“, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin. „Für die Bundesregierung hat das Wohl der Tiere hohe Priorität. Die vorliegende Novelle sieht wesentliche Verbesserungen in unterschiedlichsten Bereichen des Tierschutzes vor.“
So legt das Bundeslandwirtschaftsministerium den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln fest: Demnach soll die Methode ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland flächendeckend verboten sein. Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz für den Schenkelbrand beim Pferd soll künftig entfallen: Da der elektronische Mikrochip zur Kennzeichnung von Pferden vorgeschrieben ist, ist der Schenkelbrand nicht mehr vertretbar und soll aus Tierschutzgründen aus dem Gesetz gestrichen werden. Das bestehende Qualzuchtverbot wird neu formuliert und ergänzt: Mit der Präzisierung wird die Durchsetzung geltenden Rechts für die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erleichtert. In diesem Zusammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen geplant. Zudem sind Erzeuger künftig stärker gefordert, den Tierschutz durch Eigenkontrollen zu gewährleisten und durch entsprechende Haltungsbedingungen das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen. Die Details dazu können durch eine Verordnung geregelt werden, die im Gesetz vorgesehen ist.
Deutlich verbessert wird im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auch der Schutz von Versuchstieren: Erstmals werden gesonderte Regelungen für die Verwendung von Affen eingeführt. Zentraler Bestandteil ist unter anderem ein fast vollständiges Verbot der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere. Tierversuche dienen unter anderem der Grundlagenforschung und auch der Forschung im Hinblick auf die menschliche Gesundheit. Sie helfen bei der Bekämpfung schwerer Krankheiten. Bei der Entwicklung von Kosmetika sind sie dagegen nicht vertretbar. Deutschland hat solche Versuche bereits seit langem verboten. Die neuen Regelungen dienen der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die den Schutz der Versuchstiere europaweit auf hohem Niveau vereinheitlicht.
Der Gesetzentwurf enthält auch eine Ermächtigung, das Zurschaustellen bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben durch Verordnung zu verbieten. Mit Blick auf den Tierschutz stellt die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben aufgrund der häufigen Ortswechsel und der damit verbundenen Transporte eine besondere Herausforderung dar. Bereits in den letzten Jahren wurden Maßnahmen ergriffen wie der Erlass der Zirkusregisterverordnung durch das Bundesministerium sowie die Einrichtung einer zentralen Datenbank durch die Länder, mit der insbesondere der Vollzug der geltenden tierschutzrechtlichen Anforderungen erleichtert werden konnte. Sollte sich herausstellen, dass die Haltung von bestimmten Wildtieren in Zirkussen tierschutzgerecht nicht möglich ist und die bisherigen Maßnahmen unzureichend sind, kann künftig in letzter Konsequenz auch ein Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben erlassen werden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium trägt im Rahmen der Gesetzesänderung auch der unkontrollierten Vermehrung von streunenden Katzen in bestimmten Regionen Deutschlands Rechnung. Da die Lebenssituation der unbeaufsichtigten Tiere mit großem Tierleid verbunden ist und die Problematik durch den Auslauf unkastrierter Hauskatzen verschärft wird, erhalten die Landesregierungen die Möglichkeit, Verordnungen zu erlassen, mit denen regional der freie Auslauf solcher Hauskatzen verboten werden kann.
Neben dem Tierschutzgesetz sind weitere Vorhaben für mehr Tierschutz geplant oder auf dem Weg – zum Beispiel die Überarbeitung des Säugetiergutachtens, der Erlass von Haltungsvorschriften für Mastkaninchen oder die Reform des Baurechts, durch die die Hürden für große Tiermastanlagen deutlich erhöht werden sollen. „Wir überprüfen die geltenden Standards in der Nutztierhaltung in vielen unterschiedlichen Bereichen“, so Ministerin Aigner. „Die Umsetzung und die Akzeptanz der Tierhaltung spielt in der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Das war auch ein Ergebnis aus unserem Diskussionsprozess um die „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“. Das nehme ich sehr ernst. Bereits heute muss die Nutztierhaltung in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Dennoch müssen wir die Tierhaltung Schritt für Schritt weiter verbessern, im Sinne der Landwirte und der Verbraucher, und zum Wohl der Tiere.“
Aigner forderte, dass es aber auch auf europäischer Ebene Fortschritte geben müsse: „Der Tierschutz ist als Staatsziel in Deutschland seit 2002 im Grundgesetz verankert. Wir haben in Deutschland mit die höchsten Tierschutzstandards etabliert. Ich kämpfe dafür, dass dieses hohe Niveau europaweit gilt. Es darf nicht sein, dass deutsche Unternehmen, die hohe Standards erfüllen und das Wohl der Tiere im Blick haben, Wettbewerbsnachteile haben, weil andere EU-Staaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Außerdem soll der Tierschutz für die Verbraucher transparenter werden. Ich setze mich in Brüssel deshalb für die Einführung eines Tierschutz-Labels ein – ähnlich dem Biosiegel.“
Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf des Tierschutzgesetzes nun dem Bundesrat und dem Bundestag zugeleitet. Im Herbst 2012 soll das Gesetz in Kraft treten.
Quelle: bmelv.bund.de