München:

Kunstminister Markus Blume und Generalkonservator Mathias Pfeil: eindeutige Anhaltspunkte auf Denkmaleigenschaft – Blume: „Wichtig, dass Klarheit hergestellt ist“

„Der BR-Studiobau an der Arnulfstraße in München hat als herausragendes geschichtliches Zeugnis der zeitgenössischen Rundfunkgeschichte Denkmaleigenschaft. Das ist das vorläufige Ergebnis einer Untersuchung von externen Gutachtern im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege“, gab Kunstminister Markus Blume heute in München bekannt. „Es ist wichtig, dass damit für alle Beteiligten Klarheit hergestellt ist. Noch gibt es zwar keine formale denkmalschutzrechtliche Entscheidung, aber schon jetzt ist unzweifelhaft klar, dass aufgrund neuer Anhaltspunkte die Denkmaleigenschaft des BR-Studiobaus vorliegt. Selbstverständlich unterstützen wir den Bayerischen Rundfunk bei seinen weiteren Überlegungen zum Umgang mit dem Gebäude.“

Der Leiter des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil erklärte: „Das Gebäude ist in seinen Qualitäten einzigartig. Sowohl aus technischer als auch akustischer Sicht ist es ein einmaliges Dokument der Zeitgeschichte, dem eine herausragende Stellung im deutschsprachigen Raum zukommt. Es prägt die zeitgenössische Rundfunkgeschichte und wird mit der Aufnahme in die Bayerische Denkmalliste nun entsprechend gewürdigt.“

Gutachten zweier renommierter externer Fachbüros

Nach vertiefter Prüfung der Denkmaleigenschaft des BR-Studiobaus kommt das BLfD zur Erkenntnis, dass der BR-Studiobau aufgrund seiner Singularität als herausragendes geschichtliches Zeugnis der zeitgenössischen Rundfunkgeschichte in die Bayerische Denkmalliste nachzutragen ist. Die Arbeiten am Studiobau des BR begannen im Jahr 1958, ab 1961 wurde von diesem aus gesendet und am 16.09.1963 wurde der Bau öffentlichkeitswirksam eingeweiht.

Das BLfD stützt seine Erkenntnis auf die Gutachten zweier renommierter externer Fachbüros, deren Untersuchungen sich vornehmlich auf die Bautechnik und die Raumakustik konzentrieren. Um der besonderen Wertigkeit des Studiobaus gerecht zu werden, hat das BLfD durch das Hinzuziehen externer Gutachter erstmals ein derartiges aufwändiges Prüfungsverfahren angestoßen.

Die Ergebnisse der Gutachten fördern die Besonderheit des Baus deutlich zutage. So liegt die besondere Wertigkeit des BR-Studiobaus vorrangig in den drei Studiosälen mit der zeitgenössisch herausragenden Bau- und Akustiktechnik. Dem Studiobau, vor allem dessen inneren konstruktiven Kern mit den darin befindlichen Studioräumen, kommt damit eine besondere bau- und technikgeschichtliche Bedeutung im Sinne von Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes zu.

Auch im Vergleich mit anderen Rundfunkbauten kommt dem BR-Studiobau aufgrund der Bau- und Akustiktechnik eine herausragende Stellung im deutschsprachigen Raum zu. In keinem der Vergleichsbauten wie dem Funkhaus des WDR oder dem Deutschlandfunk-Hochhaus in Köln, dem Funkhaus des NDR in Hannover, dem Funkhaus in der Nalepastrasse oder dem RIAS-Funkhaus in Berlin sowie dem Studio F von Radio Bremen, die sämtlich in den Denkmallisten der anderen Bundesländer eingetragen sind, finden sich identisch innovative bau- und akustiktechnische Lösungen.

Quelle: stmwk.bayern.de

Von redaktion