Berlin:
BMEL erlässt Verordnung zu Cannabis-Forschungsprojekten
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird die zuständige Behörde, um Forschungsanträge im Bereich Konsumcannabis und Nutzhanf zu prüfen und die Forschungsprojekte zu begleiten. Das regelt eine Verordnung, die der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, am Dienstag unterzeichnet hat. Wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen können nach Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt Anträge für entsprechende Projekte bei der BLE einreichen.
Der Bundestag hat mit Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Aufgabe übertragen, die zuständige Stelle für die Bearbeitung von Forschungsanträgen zu Konsumcannabis und Nutzhanf zu benennen. Die nun erlassene Verordnung – die Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung – regelt: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird entsprechende Forschungsanträge prüfen und die genehmigten Projekte überwachen. Zuvor lag diese Aufgabe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM bleibt zuständige Behörde für Forschung mit medizinischem Cannabis.
Forschung an und mit Konsumcannabis ist daher ab jetzt wieder möglich, aber erlaubnispflichtig. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die im Konsumcannabisgesetz vorgegebenen Kriterien erfüllen, die vorgeschriebene Sachkenntnis nachweisen und das Forschungsinteresse belegen. Nicht nur Hochschulen, auch Unternehmen können Forschungsanträge stellen. Forschung kann dazu beitragen, den Schwarzmarkt effektiv einzudämmen, die gesundheitliche Prävention auszubauen und die Debatte zu versachlichen.
Die nun erlassene Verordnung entspricht nicht der laut dem Eckpunktepapier der Bundesregierung vorgesehenen „zweiten Säule“ der Cannabislegalisierung, für die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend zuständig ist.
Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier<http://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-konsumcannabis-forschung/FAQList.html>.
Quelle:bmel.bund.de