Augsburg:
Gravierende Vorwürfe im Zusammenhang mit der
JVA Augsburg-Gablingen
Bayerns Justizminister Georg
Eisenreich informiert
über den Stand der Aufklärung Staatsminister
Eisenreich: „Die im Raum stehenden Vorwürfe im Zusammenhang
mit der JVA Augsburg-Gablingen sind gravierend. Wenn in einem Rechtsstaat
der Vorwurf von Übergriffen und Misshandlungen im Raum steht, erschüttert
dies das Vertrauen der Menschen in die rechtsstaatlichen Institutionen.
Deswegen habe ich bereits vergangenes Wochenende angekündigt, dass
die Vorwürfe im Zusammenhang mit der JVA Augsburg-Gablingen rückhaltlos
aufgeklärt werden müssen. Die Menschenwürde ist unantastbar.
Gewalttätige Übergriffe auf Gefangene und die rechtswidrige Unterbringung
in einem besonders gesicherten Haftraum darf es in einem Rechtsstaat nicht
geben. Wenn Straftaten im Amt begangen wurden, werden diese mit aller Konsequenz
strafrechtlich verfolgt und mit aller Konsequenz dienstrechtlich belangt.“
„Wir haben in Bayern über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Justizvollzugsdienst. Die überwältigende Mehrheit leistet
täglich vorbildliche Arbeit und ist über jeden Verdacht erhaben.
Gerade im Strafvollzug leisten sie unter schwierigsten Bedingungen jeden
Tag elementar Wichtiges für die Sicherheit in unserem Land. Der im
Raum stehende Verdacht gegen die derzeit Beschuldigten schadet der überwältigenden
Mehrheit derer, die im Justizvollzug im Einklang mit dem geltenden Recht
tätig sind. Auch deshalb muss rückhaltlos aufgeklärt werden“,
so Eisenreich. Nach den Ermittlungsmaßnahmen
der Staatsanwaltschaft Augsburg in der JVA Augsburg-Gablingen am vergangenen
Donnerstag wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
Staatsminister Eisenreich hat eine abteilungsübergreifende Task
Force im Justizministerium eingesetzt, die derzeit die interne Aufarbeitung
im Ministerium und der JVA Augsburg-Gablingen mit Hochdruck voranbringt.
Es wurde ein Betretungsverbot für alle Beschuldigten
und ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
ausgesprochen sowie ein Disziplinarverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft
München eingeleitet. Es wurde eine neue stellvertretende
Leiterin kommissarisch eingesetzt. Die Leiterin der
JVA Augsburg-Gablingen wurde mit heutiger Wirkung vorläufig vom Dienst
freigestellt, um die Aufklärung des Sachverhalts zu erleichtern. Die
Leiterin der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen ist derzeit weder
Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens noch wird gegen sie ein Disziplinarverfahren
geführt. Die Leitung der Anstalt obliegt nun der kommissarischen Stellvertreterin.
Die Berichtspflichten an das Ministerium wurden verschärft.
In der JVA Augsburg-Gablingen ist bis auf weiteres jede Unterbringung in
einem besonders gesicherten Haftraum ab dem ersten Tag der Anordnung berichtspflichtig.
Den Berichten ist die Anordnung der Unterbringung und eine ärztliche
Stellungnahme beizufügen. Das bestehende Tool
IT-Vollzug wurde schon diese Woche weiterentwickelt. Es wird nicht mehr
nur jede Unterbringung in einem bgH erfasst, sondern nun auch die Dauer.
Die Zahlen werden ab sofort monatlich im Ministerium gemonitort, zusätzlich
zu den ohnehin erforderlichen Berichten der Justizvollzugsanstalten.
Alle eingehenden Beschwerden, die Justizvollzugsanstalten
betreffen, werden künftig statistisch genau erfasst, damit ein noch
schnellerer Zugriff und ein leichterer Vergleich möglich sind.
Der Minister: „Die Aufklärung
der Vorwürfe läuft mit Hochdruck weiter. Eine endgültige
Bewertung kann erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
erfolgen.“ Hinweis: Derzeit
laufen Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Bis zu
einem rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gilt die Unschulds-vermutung.
Wir bitten um Verständnis, dass sich der Bayerische Staatsminister
der Justiz und das Bayerische Staatsministerium der Justiz nicht zu strafrechtlichen
Einzelfällen äußern. Dies ist – je nach Verfahrensstand
– Aufgabe der jeweiligen Staatsanwaltschaft bzw. des jeweiligen Gerichtes.
Ich darf Sie insoweit bitten, sich direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft
Augsburg zu wenden
Quelle:stmj.bayern.de