Berlin – Brüssel:
EU-Agrarrat diskutiert Schlussfolgerungen zur GAP nach 2027
Özdemir: GAP muss zur Zukunftspartnerschaft zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft werden
Der Bundesinister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, und seine europäischen Amtskolleginnen und -kollegen haben am Dienstag bei ihrer Ratstagung in Luxemburg über Schlussfolgerungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 beraten. In den Verhandlungen konnte Deutschland eine Reihe von wichtigen Verbesserungen erreichen, insbesondere, dass die Schlussfolgerungen auch die finanzielle Honorierung der Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für die Umwelt adressieren. Zudem konnte Deutschland in den abschließenden Verhandlungsrunden durchsetzen, dass der ökologische Landbau Eingang in die Schlussfolgerungen findet. Eine breite Mehrheit von 26 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – unterstützte die Ratsschlussfolgerungen, mit Ausnahme Rumäniens.
Dazu sagt Bundesminister Özdemir: „Die GAP muss zu einer Zukunftspartnerschaft zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft werden, ganz nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. Diese Richtschnur hat auch der Strategiedialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft ausgegeben. Mit den Schlussfolgerungen des Vorsitzes senden 26 Mitgliedstaaten ein starkes Signal für eine nachhaltige und zukunftsfest ausgerichtete europäischen Agrarpolitik. Es ist gut und richtig, dass wir uns dazu bekennen, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte mit gesellschaftlich gewünschten Leistungen für Artenvielfalt, Umwelt und Klima künftig noch besser gutes Geld verdienen können. Wir helfen damit den Höfen, nachhaltig und zukunftsfest zu wirtschaften. Ich begrüße auch, dass die ländliche Entwicklung, die Bedeutung des Generationswechsels und eine stärkere Rolle der Frauen als zentrale Elemente der GAP in den Schlussfolgerungen verankert sind.“
Die Beratungen zu den Schlussfolgerungen zur GAP nach 2027 wurden begleitet von Diskussionen um ein mögliche neue Struktur des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR), die aus Sicht der Bundesregierung losgelöst davon zu führen ist. Letztlich findet sich auch eine Formulierung dazu in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes, die Deutschland im Sinne einer Kompromisslösung mitgetragen hat. Deutschland hat dabei in einer Protokollerklärung klargestellt, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorfestlegungen zum künftigen MFR getroffen werden.
Bundesminister Özdemir: „Die Landwirtinnen und Landwirte wissen, dass erst gesät und dann geerntet wird. Die Diskussion um die Struktur des Mehrjährigen Finanzrahmens wurde an der falschen Stelle geführt – es geht darum, was die GAP künftig leisten soll. Gleichwohl haben wir uns im Kompromissweg für die Schlussfolgerungen des Vorsitzes ausgesprochen, damit die langen und schwierigen Verhandlungen Früchte tragen – das war mir sehr wichtig.“
Im Vorfeld des Agrarrates hatte die Europäische Kommission zudem angekündigt, die Obergrenze für
De-minimis-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor von 20.000 Euro auf 42.000 Euro zu erhöhen – und damit mehr als zu verdoppeln. Damit reagiert die Kommission auch auf einen Vorstoß von Bundesminister Özdemir: Deutschland hatte beim Agrarrat im September gemeinsam mit Frankreich eine deutliche Anhebung der De-minimis-Obergrenze gefordert.
Dazu Bundesminister Özdemir: „Ich begrüße, dass die EU-Kommission unsere Forderung nach höheren De-minimis-Beihilfen aufgegriffen hat. So können die Mitgliedstaaten verstärkt Förderprogramme gezielt und flexibel auflegen. In Deutschland kann damit die Landwirtschaftliche Rentenbank attraktivere Förderkredite anbieten. Günstigere Zinsen sind dann beihilferechtlich in größerem Umfang möglich. Das erleichtert Investitionen der Höfe in eine nachhaltige und zukunftssichere Landwirtschaft.“
Quelle: bmel.bund.de