München:

Sicherheitspaket der Ampelkoalition

Bayerns Justizminister Eisenreich: „Die Maßnahmen sind ein erster Schritt, reichen
aber bei weitem nicht aus.“ / Bayerische Initiativen bei der Justizministerkonferenz
Bundestag und Bundesrat
sollen Ende der Woche über das „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung
abstimmen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die
verfehlte Asyl- und Zuwanderungspolitik der Ampelregierung wirkt sich auf
die Sicherheitslage in Deutschland aus. Die Maßnahmen sind ein erster
Schritt, reichen aber bei weitem nicht aus. Der Bundesregierung fehlt der
Wille, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Wir brauchen dringend eine
Steuerung und konsequente Begrenzung der Zuwanderung. Dazu brauchen wir
Zurückweisungen auch von Asylbewerbern an der deutschen Grenze.“
Die Ampelregierung hat inzwischen
einen Änderungsantrag vorgelegt, der den aus Sicht von Staatsminister
Eisenreich ohnehin unzureichenden Gesetzesvorschlag noch weiter
entwertet. Das zeigen bereits die Vorschläge zur Terrorismusbekämpfung:
Gesichtserkennungssoftware
zu Fahndungszwecken: Nach Straftaten stehen Ermittlern häufig
Bilder von Beschuldigten zur Verfügung, beispielsweise aus Überwachungskameras
oder aus Smartphones von Zeugen. Für den Abgleich greift die Polizei
auf Gesichtserkennungssoftware zurück – jedoch nur mit Fotos
aus Datenbanken oder Informationssystemen der Polizei. Die Neuregelung
ermöglicht zwar im Grundsatz einen Abgleich auch mit im Internet veröffentlichen
Bildern. Schon der ursprüngliche Gesetzentwurf sah insoweit allerdings
einen nur sehr engen Anwendungsbereich vor. Dieser soll nun noch weiter
eingeschränkt werden und nur für „besonders schwere Straftaten“
gelten. Eisenreich: „Im Zeitalter der Digitalisierung
und der Künstlichen Intelligenz ist nicht nachvollziehbar, dass unsere
Strafverfolgungsbehörden diese Instrumente nicht effektiv nutzen dürfen.
Die Hürden sind zu hoch.“
Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation:
Die Nutzung verschlüsselter Messengerdienste wie Telegram erschwert
die Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit extremistischen und anderen
schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch. Der Minister:
„Extremistische und schwere Straftaten zeigen: Es darf keine rechtsfreien
Räume geben. Die zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation
bei schweren Straftaten vorgesehene Quellentelekommunikationsüberwachung
läuft derzeit in der Praxis ins Leere. Die Anwendung ist technisch
zu aufwändig. Das muss sich ändern.“ Dazu hat die Justizministerkonferenz
bereits 2018 einen Vorschlag unterbreitet, der vom Bundesjustizminister
bislang nicht aufgegriffen wurde. Eisenreich: „Jede
schwere Straftat, die nicht aufgeklärt werden kann, ist eine zu viel.
Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat.
Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler aber auch den Zugriff
auf verschlüsselte Kommunikation. Ohne diese Möglichkeit fehlt
ihnen die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter rechtzeitig zu
überführen. Das halte ich für fahrlässig. Ich fordere
den Bundesjustizminister auf, dringend zu handeln.“   Einsatz verfahrensübergreifender
automatisierter Recherche- und Analyseplattformen auch bei der Strafverfolgung.
Justizminister Eisenreich: „Eine automatisierte Datenanalyse
kann bei der Bekämpfung von Terrorismus wertvolle Ansätze zur
Ermittlung von Tätern und Täterstrukturen liefern.“ Daten
händisch abgleichen zu müssen ist nicht zeitgemäß
und fehleranfällig. Dabei können entscheidende Verbindungen als
Ermittlungsansätze übersehen werden. Der Minister:
„Bestehende Rechtsunsicherheiten zum Einsatz von verfahrensübergreifenden
Plattformen müssen beseitigt werden. Der Bundesgesetzgeber muss klarstellen,
ob die derzeitige Rechtslage den Einsatz entsprechender automatisierter
Software erlaubt. Andernfalls braucht es eine neue Rechtsgrundlage in der
Strafprozessordnung. Es geht um die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger. Strafverfolgungsbehörden dürfen wichtige Ermittlungswerkzeuge
nicht vorenthalten werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung
hier mit dem Sicherheitspaket keine Rechtssicherheit schafft.
Justizminister Georg Eisenreich wird bei der Justizministerkonferenz
am 28. November 2024 in Berlin entsprechende Initiativen einbringen.
Bayern setzt sich
seit Jahren für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung
ein. Dabei geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die
Speicherung von Verbindungsdaten, also insbesondere um die Zuordnung von
IP-Adressen zu Personen. Eisenreich: „Unsere Ermittler
brauchen die zeitlich befristete Möglichkeit, Täter über
bei Internetanbietern gespeicherte IP-Adressen zu ermitteln. Wer die Verkehrsdatenspeicherung
ablehnt, bremst Ermittlerinnen und Ermittler im Kampf gegen sexuellen Missbrauch
von Kindern und Kinderpornografie aus, wenn IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz
sind. Ohne die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen fehlt Ermittlern
die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter zu identifizieren. Das
halte ich für fahrlässig. Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann
verhindern, dass wir Straftaten aufklären und teils schwere Straftaten
wie laufenden Kindesmissbrauch oder terroristische Anschläge stoppen
können. Die Sicherheitslage in Deutschland zeigt: Der Bundesjustizminister
muss handeln.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion