München:
Neue Bayerische Wolfsverordnung, Staatsminister Aiwanger will Wolf auch in das Bayerische Jagdrecht aufnehmen
Aiwanger: „Bayern hat mit der Wolfsverordnung einen gangbaren Weg gewählt, damit der Wolf bejagt werden kann“ MÜNCHEN Der Bayerische Ministerrat hat heute die Wolfsverordnung nach erfolgter Verbändeanhörung erneut auf den Weg gebracht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Verordnung im Juli 2024 wegen des formalen Grunds der „fehlenden Verbändeanhörung“ gestoppt. Jagdminister Aiwanger: „Der Wolf muss bejagt werden können. Bayern hat mit der Wolfsverordnung einen gangbaren Weg gewählt und hofft, dass der nicht wieder juristisch ausgehebelt wird. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass der Bund jetzt endlich den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland feststellen müsste, dann würde er uns die Arbeit deutlich erleichtern.“ Die EU hat angekündigt, den Schutzstatus des Wolfes von streng geschützt auf geschützt zurückzustufen. Das muss jedoch noch endgültig beschlossen werden – nach einer erwarteten Entscheidung der Berner Konvention dazu im Dezember. Aiwanger: „Unsere Weide- und Nutztierhalter haben ihre Geduld gegenüber der Politik von Bund und EU längst verloren. Man hört großen Unmut bei den betroffenen Tierhaltern, die seit Jahren den Wolfsübergriffen quasi wehrlos ausgeliefert sind. Die Bayerische Staatsregierung tut alles, um ein sinnvolles Bestandsmanagement des Wolfes auf den Weg zu bringen.“ Der Jagdminister betont, dass die Wolfspopulation weiterhin stark um bis zu 30 Prozent jährlich ansteigen wird. Derzeit gibt es in aktuell in Deutschland etwa 2.000 Tiere. In Bayern wird von rund 100 Tieren ausgegangen, die in 10 unterschiedlichen Regionen des Freistaats leben.
Quelle:stmwi.bayern.de