München:
Bayerns Justizminister Eisenreich und Gesundheits-
und Pflegeministerin Gerlach informieren über Demenz und rechtliche Vorsorge
Neue Broschüre „Was ist eine Patienten-Verfügung? Infos in Leichter
Sprache“ / Justizminister Eisenreich: „Es ist wichtig, rechtzeitig Vorsorge
für den Fall der Fälle zu treffen. Mit unseren Broschüren erleichtern
wir Bürgerinnen und Bürgern den Weg.“ / Gesundheits- und Pflegeministerin
Gerlach: „Wir wollen Menschen mit Demenz ein Leben in der Mitte der Gesellschaft
ermöglichen.“ In Bayern leben rund 270.000 Menschen
mit Demenz. Betroffene und ihre Angehörigen sollten sich frühzeitig
mit der weiteren Lebensplanung befassen. Wer entscheidet beispielsweise
über ärztliche Maßnahmen, wenn Betroffene bei fortgeschrittener
Demenz dazu nicht mehr in der Lage sind? Warum ist eine Patientenverfügung
wichtig und wie erstellt man sie korrekt? Die neue Broschüre „Was
ist eine Patienten-Verfügung?“ des bayerischen Justizministeriums
hilft bei der Antwort auf diese schwierigen Fragen – in leicht verständlicher
Sprache. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Gesundheits-
und Pflegeministerin Judith Gerlach präsentierten die Broschüre
zu diesem wichtigen Thema heute (9. Oktober) im Justizpalast München.
Minister Eisenreich: „Wunsch und Wille der Betroffenen
müssen immer im Mittelpunkt stehen. Das gilt vor allem bei Entscheidungen
über Art und Umfang ärztlicher Behandlung, insbesondere am Lebensende.
Auch Menschen, denen das Lesen und Verstehen normaler Texte schwerfällt,
sollen bei diesen Fragen selbstbestimmt mitentscheiden können. Mit
dieser Broschüre in Leichter Sprache leisten wir auch einen Beitrag
zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die
auf größtmögliche Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
abzielt.“
Ministerin Gerlach: „Die Broschüre
unterstützt Menschen mit Demenz darin, ihr Leben nach ihren
eigenen Vorstellungen zu gestalten. Von einer Patientenverfügung profitieren
auch die Angehörigen. Denn sie stellt nicht nur für Betroffene
selbst wichtige Weichen, sondern sie entlastet Angehörige bei schwierigen
Entscheidungen im weiteren Krankheitsverlauf in einer ohnehin emotional
äußerst belastenden Situation.“ Juristische Texte
sind oft lang und kompliziert. Eisenreich: „Ziel
der Broschüre ist es, das Instrument der Patientenverfügung in
einer leicht verständlichen Sprache zu erklären. Deshalb haben
wir Informationen zur Patientenverfügung von Fachleuten aufbereiten
und in Leichte Sprache übersetzen lassen.“ Renommierte Ärzte
verschiedener Fachrichtungen (u. a. Palliativmediziner und Neurologen),
Medizinethiker, Theologen, Pflegekräfte und Juristinnen und Juristen
haben im Arbeitskreis Vorsorge unter der Leitung des bayerischen Justizministeriums
an der neuen Broschüre mitgewirkt. Die neue Broschüre enthält
auch ein Patientenverfügungsformular des Verlags C.H.BECK, das mit
der Broschüre kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Prof.
Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags
C.H.BECK, eröffnete die Veranstaltung. Bei der Präsentation im
Justizpalast informierten Dr. Carolin Kurz, Fachärztin für
Neurologie und Psychiatrie, über das Thema Demenz. Der Ehrenpräsident
der Landesnotarkammer Bayern Dr. Andreas Albrecht (Notar a.D.)
sprach zum Thema Private Vorsorge. Eisenreich:
„Ob nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Fall einer
Demenz: Jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen
nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange
Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu
machen und Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen. Es ist
mir als Justizminister ein besonderes Anliegen, die Menschen in Bayern
über den Vorsorgebedarf und die Vorsorgemöglichkeiten zu informieren.
Einen wichtigen Beitrag dazu leisten unsere Broschüren samt der dort
enthaltenen Musterformulare. Wir wollen damit die Vorsorge so einfach wie
möglich gestalten.“ Ministerin Gerlach:
„Ein vorausschauender und offener Umgang mit Demenz ist wichtig. Denn
Prognosen gehen von steigenden Zahlen in den kommenden Jahrzehnten aus.
Bis ins Jahr 2030 rechnen Experten voraussichtlich mit rund 300.000 Betroffenen
im Freistaat, bis 2040 sogar mit 380.000. Umso wichtiger ist es, dass wir
den Betroffenen ein Leben in der Mitte der Gesellschaft ermöglichen
und uns in allen Bereichen für die Verbesserung der Lebensbedingungen
der Betroffenen und ihrer Angehörigen einsetzen. Diese Leitziele verfolgen
wir bei der Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie, die wir im Rahmen
des Bayerischen Demenzpakts mit rund 50 Partnerinnen und Partnern weiterentwickelt
haben. Neben den bayerischen Staatsministerien wirken zum Beispiel auch
Kirchen, Kammern, private Träger, Wohlfahrts- und Betroffenenverbände,
kommunalen Spitzenverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft
an einer demenzfreundlichen Gesellschaft mit.“ Die bayerische
Justiz setzt beim Thema Vorsorge auf breite Information, aber auch auf
rechtspolitische Verbesserungen. Die Justizministerkonferenz hat sich im
Frühjahr 2022 auf Initiative Bayerns dafür ausgesprochen, alle
Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister digital zugänglich
zu machen. Eisenreich: „Wir wollen, dass der Wille
eines Patienten den Arzt schnellstmöglich erreicht.“ Bereits
im Herbst 2021 stimmte die Justizministerkonferenz für einen Vorschlag
aus Bayern, ältere Menschen besser vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten
zu schützen. Hinweis: Die
Broschüre „Was ist eine Patienten-Verfügung? Infos
in Leichter Sprache“ ist kostenlos hier
abrufbar. Sie ist neben der digitalen Fassung auch im Ausdruck über
das Broschüren-Portal der Bayerischen Staatsregierung hier
erhältlich.
Quelle:stmj.bayern.de