München:
Ein Jahr nach dem Terror-Angriff der Hamas
auf Israel
Schlimmste Antisemitismus-Welle seit dem Zweiten Weltkrieg
/ 348 Ermittlungsverfahren bei den bayerischen Spezialstaatsanwälten seit
dem 7. Oktober 2023 / Justizminister Eisenreich: „Wir stehen unverbrüchlich
an der Seite der jüdischen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.“
Morgen vor einem Jahr (7. Oktober 2023) starteten Terrorkommandos
der Hamas einen brutalen und menschenverachtenden Angriff auf Israel, bei
dem mehr als 1.200 Menschen starben. Seitdem hat der Antisemitismus einen
neuen Höchststand erreicht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:
„Deutschland und die Welt erleben nach dem 7. Oktober 2023 die schlimmste
Welle von Antisemitismus seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Judenhass
gibt es an den Rändern, in der Mitte der Gesellschaft und unter Zuwanderern.
Der Rechtsstaat muss klare Grenzen setzen und Jüdinnen und Juden schützen.“
Der Minister weiter: „Wir verfolgen antisemitische
Straftaten konsequent. Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
haben seit dem 7. Oktober 2023 bereits 348 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang
mit dem Terror-Angriff der Hamas eingeleitet.“ Die bayerische
Justiz verstärkt ihre Strukturen im Kampf gegen Antisemitismus kontinuierlich.
Im Oktober 2021 hat Justizminister Eisenreich einen Zentralen
Antisemitismusbeauftragten bestellt, der die nachdrückliche und konsequente
Verfolgung antisemitischer Straftaten durch alle bayerischen Staatsanwaltschaften
koordiniert. Er ist bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus
und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt
und wird durch bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften benannte Ansprechpartner
Antisemitismus unterstützt. Gemeinsam mit der Bayerischen Polizei
führte der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz
am 21. November 2023 nur wenige Wochen nach dem Angriff der Terrororganisation
Hamas auf Israel einen Aktionstag gegen antisemitische Straftaten durch.
In 17 Wohnungen bayernweit vollzogen Staatsanwälte und Polizeibeamte
richterliche Durchsuchungsbeschlüsse und stellten umfangreiches Beweismaterial
sicher. Bei jedem Anfangsverdacht von Straftaten wie Volksverhetzung
oder der Billigung von Straftaten schreiten die Staatsanwaltschaften konsequent
ein. Wer etwa die Parole „From the river to the sea“ verwendet,
muss in Bayern mit Ermittlungen rechnen. Das Verbreiten bzw. öffentliche
Verwenden dieser Parole etwa über soziale Medien wie Facebook oder
Tiktok begründet nach Auffassung der bayerischen Staatsanwaltschaften
einen Anfangsverdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
und terroristischer Organisationen. Das Amtsgericht Sonthofen hat diese
Linie bestätigt und einen Angeklagten deswegen verurteilt. Es ist
die bundesweit erste Entscheidung, die rechtskräftig wurde. Bislang
gibt es in Bayern etwa ein Dutzend Verfahren wegen Verwendens der Hamas-Parole
„From the river to the sea“. Bayern setzt sich auch rechtspolitisch
gegen Antisemitismus ein. Ende November 2023 forderte der Freistaat den
Bund im Rahmen einer Bundesratsinitiative auf, die sogenannte Sympathiewerbung
für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen (Pressemitteilung
hier
abrufbar). Eisenreich: „Nach dem 7. Oktober 2023
kam es in zahlreichen deutschen Städten zu Versammlungen, bei denen
das barbarische Vorgehen gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung
gefeiert wurde. Wer den Terror der Hamas oder anderer terroristischer Organisationen
bejubelt, verhöhnt das Leiden der Opfer auf unerträgliche Weise
und bereitet den Nährboden für Gewalt.“ Minister
Eisenreich ist es ein persönliches Anliegen, dass sich Jüdinnen
und Juden in Deutschland sicher fühlen können: „Wir stehen
unverbrüchlich an der Seite der jüdischen Bürgerinnen und
Bürger in unserem Land. Unsere Gedanken sind an diesem Jahrestag bei
ihnen und bei den Menschen in Israel.“ Hintergrund
Das Maßnahmenbündel der Justiz
gegen antisemitische Straftaten: 2018
wurden drei Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen
Justiz bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg
und Bamberg eingesetzt. Ende des Jahres 2021 wurden bei allen 22
bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner Antisemitismus
etabliert. Seit Oktober 2021 hat die bayerische Justiz daneben einen Zentralen
Antisemitismusbeauftragten. Auf Initiative
Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2022
dafür eingesetzt, die Strukturen und die Vernetzung der Länderjustiz
im Kampf gegen Antisemitismus weiter zu verstärken. Zum Schutz des
jüdischen Lebens in Deutschland sollen die Länder prüfen,
Antisemitismus-Beauftragte bei den (General-)Staatsanwaltschaften oder
vergleichbare Strukturen zu etablieren (Pressemitteilung hier
abrufbar). Damit antisemitische Motive
nicht im Dunkeln bleiben, haben die drei Antisemitismus-Beauftragten der
bayerischen Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für
Staatsanwälte entwickelt. Mit dem auch international beachteten
Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt
werden (z. B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes).
Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition
der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.
Von Seiten der Justiz wurde gemeinsam mit der Bayerischen
Polizei eine Informationskarte für Geschädigte von Hasskriminalität,
insbesondere Antisemitismus, erstellt, welche bayernweit, vor
allem an jüdische Haushalte verteilt wurde. Durch diese sollen überwiegend
Geschädigte von antisemitischen Straftaten zur Anzeigenerstattung
ermutigt werden. Zudem sollen Hilfsangebote unterbreitet werden.
Bayern hat sich auch rechtspolitisch in Berlin eingesetzt: Eine
judenfeindliche Motivation wird im Gesetz ausdrücklich als strafschärfendes
Tatmerkmal genannt. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aus
dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen (§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch).
Quelle:stmj.bayern.de