Berlin:

BMEL schreibt Tierschutzforschungspreis 2025 aus
Reformierte Preisvergabe setzt stärkere Anreize

Der Tierschutzforschungspreis 2025 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist heute ausgeschrieben worden. Der Preis würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Weiterentwicklung von tierschonenden Forschungsverfahren beitragen. Eine Bewerbung ist ab sofort auf Basis einer Nominierung möglich. Nominierungsberechtigt sind die nationalen 3R-Zentren sowie die Leitungen nationaler Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften.

Die Parlamentarische Staatssekretärin, Dr. Ophelia Nick, erklärt zur Bedeutung des Preises: „Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Wissenschaft eine Schlüsselrolle spielt. Mit unserem Tierschutzforschungspreis wollen wir diejenigen unterstützen und auszeichnen, die durch ihre Forschung das Leben von Versuchstieren verbessern und den Weg für tierschonende Alternativen zu Tierversuchen ebnen. Dafür haben wir den kommenden Tierschutzforschungspreis neu konzipiert, um die Leistungen der Wissenschaft besser zu fördern.“

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und den bestmöglichen Schutz der Versuchstiere zu gewährleisten. Um dieses nationale und internationale Ziel zu erreichen, wird der Preis erstmalig in drei Kategorien und mit einem Preisgeld von zwei Mal 100.000 Euro bzw. einmal 20.000 Euro vergeben. Bisher betrug das Preisgeld insgesamt 25.000 Euro. Auf diese Weise soll die Entwicklung und Anwendung von tierschonenden Methoden, Technologien und Ansätzen entscheidend vorangebracht werden. Mit dem Tierschutzforschungspreis 2025 setzt das BMEL ein starkes Zeichen für ein Mehr an Tierschutz im Versuchstierbereich und unterstützt die wissenschaftliche Gemeinschaft in ihrem Bestreben, dieses in der Praxis umzusetzen.

Preiskategorie 1: Tierschutzforschungspreis für herausragende Forschungsleistungen zum Ersatz und zur Verminderung von Tierversuchen
Der Preis ist mit 100.000 Euro dotiert. Der Preis wird an nationale und internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vergeben, die mit ihren Innovationen einen sehr großen Einfluss auf das Gebiet des Ersatzes oder der Verminderung von Tierversuchen auf globaler Ebene erreicht haben. Die zu prämierenden Methoden oder Verfahren müssen sich durch eine überlegene wissenschaftliche und/oder technische Innovation auszeichnen und eine wesentliche Verbesserung gegenüber bereits etablierten Methoden darstellen.

Preiskategorie 2: Tierschutzforschungspreis für den nationalen wissenschaftlichen Nachwuchs
Der Preis ist mit bis zu 100.000 Euro dotiert. Der Preis wird an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bis fünf Jahre nach der Promotion vergeben.
Der Preis wird für innovative, zukunftsweisende wissenschaftliche Abschlussarbeiten oder deren Folgearbeiten ausgeschrieben, die einen Beitrag zur Entwicklung von Methoden und Verfahren leisten, mit denen Tierversuche ersetzt oder eingeschränkt werden können (Replacement und Reduction). Ein überzeugendes Konzept zur Verstetigung der Methode oder des Verfahrens ist ebenfalls erforderlich. Im Sinne des 3R-Prinzips können untergeordnet auch Methoden zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Versuchstieren oder zur Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden im Versuch ausgezeichnet werden (Refinement).

Preiskategorie 3: Tierschutzpreis für gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement im Bereich Versuchstiere
Der Preis ist mit 20.000 € dotiert und wird an nationale oder internationale Personen oder Organisationen verliehen. Ausgezeichnet wird das gesamte Spektrum des geleisteten bürgerschaftlichen Engagements (Definition bürgerschaftliches Engagement: https://dserver.bundestag.de/btd/14/089/1408900.pdf) und die daraus resultierende nachhaltige Wirkung für den Schutz von Versuchstieren.

Weitere Information über den Tierschutzforschungspreis, sowie den einzelnen Preiskategorien stehen unter hier<http://www.bmel.de/tierschutzforschungspreis> zur Verfügung.

Hintergrund:
Neben der Vergabe des Tierschutzforschungspreises unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch mit weiteren Maßnahmen. So befasst sich das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit der Intensivierung der Alternativmethodenforschung und setzt sich für die Harmonisierung von Alternativmethoden auf internationaler Ebene ein.

Weitere Instrumente sind:

• die Forschungsförderung durch das BfR,
• die Erarbeitung der „Reduktionsstrategie zu Tierversuchen“ im Zuge eines Konsultationsprozesses
• der Förderschwerpunkt „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ des Bundesforschungsministeriums sowie
• die finanzielle Unterstützung der „Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set)“

Mit den genannten Maßnahmen und Initiativen leistet Deutschland innerhalb der Europäischen Union einen bedeutenden Beitrag für die Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch.

Leitend ist dafür das „3R-Prinzip“ für mehr Tierschutz in der Forschung. Dies beschreibt ethische Handlungsgrundsätze für die Forschung mit Tieren. Die drei R stehen für die englischen Begriffe Replacement (Vermeidung), Reduction (Reduzierung) und Refinement (Verbesserung der Haltungsbedingungen für Versuchstiere).

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion