München:
Wolfsmanagement – EU senkt Schutzstatus für den Wolf ab
Bayern will Wolf ins Jagdrecht aufnehmen -Aiwanger zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfes: „Der Bund ist jetzt endlich in der Realität angekommen – jetzt muss gezieltes Bestandsmanagement erfolgen – wir wollen den Wolf ins bayerische Jagdrecht aufnehmen“ Pressemeldung, München, 25. September 2024, 384/24 Wolfsmanagement EU senkt Schutzstatus für den Wolf ab – Bayern will Wolf ins Jagdrecht aufnehmen Aiwanger zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfes: „Der Bund ist jetzt endlich in der Realität angekommen – jetzt muss gezieltes Bestandsmanagement erfolgen – wir wollen den Wolf ins bayerische Jagdrecht aufnehmen“
Bayerns Wirtschafts- und Jagminister Hubert Aiwanger begrüßt, dass die EU den Schutzstatus des Wolfes von „Streng geschützt“ auf „Geschützt“ absenken will. Aiwanger: „Der Bund ist jetzt endlich in der Realität angekommen, nachdem das Bundesumweltministerium dies jahrelang torpediert hat. Ich habe diesen Schritt seit Jahren gefordert, um die Weidetiere zu schützen und die Überpopulation des Wolfes zu reduzieren – auch zum Vorteil der Wolfspopulation selbst, die ansonsten durch Räude etc. befallen wird. Weidetierhaltung ist Tier- und Artenschutz, was durch zu viele Wölfe deutschlandweit gefährdet wird. Deutschland hat mit rund 2000 Wölfen die größte Wolfsdichte weltweit mit einer Vermehrungsrate von jährlich mindestens 30 Prozent. Diesen Zuwachs müssen wir jagdlich im Rahmen eines vernünftigen Bestandsmanagements abschöpfen und die Population begrenzen.“ Bayerns Jagdminister kündigte an, den Wolf nun zeitnah ins Jagdrecht aufnehmen zu wollen. Aiwanger: „Die Bejagung muss nun schleunigst in ganz Deutschland unbürokratisch ermöglicht werden. Wir haben in Bayern bereits im Koalitionsvertrag vorgesorgt und die mögliche Aufnahme des Wolfes ins bayerische Jagdgesetz reingeschrieben. Diese Option müssen wir jetzt baldmöglichst umsetzen, um die Dinge ordentlich regeln zu können. Ich hoffe und erwarte, dass jetzt auch die Berner Konvention und die EU-Gesetzgebung zeitnah angepasst wird und der Schutzstatus auch wirklich abgesenkt wird, um dieses jahrelange Gezerre endlich zu befrieden.“
Quelle:stmwi.bayern.de