München:

1. Lesung im Deutschen Bundestag zum Sicherheitspaket

Bayerns Justizminister Eisenreich: „Die Maßnahmen sind ein erster Schritt,
reichen aber bei weitem nicht aus.“ / Bayerische Initiativen bei der Justizministerkonferenz
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:
„Die verfehlte Asyl- und Zuwanderungspolitik der Ampelregierung wirkt
sich auf die Sicherheitslage in Deutschland aus. Die Maßnahmen sind
ein erster Schritt, reichen aber bei weitem nicht aus. Der Bundesregierung
fehlt der Wille, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Wir brauchen
dringend eine Steuerung und konsequente Begrenzung der Zuwanderung. Dazu
brauchen wir Zurückweisungen auch von Asylbewerbern an der deutschen
Grenze.“ Die Vorschläge zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung
aus dem Sicherheitspaket hält Eisenreich für
unzureichend und fordert Nachbesserungen: Zugriff
auf verschlüsselte Kommunikation: Die Nutzung verschlüsselter
Messengerdienste wie Telegram erschwert die Verfolgung von Verbrechen im
Zusammenhang mit extremistischen und anderen schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch.


Der Minister: „Extremistische und schwere Straftaten
zeigen: Es darf keine rechtsfreien Räume geben. Die zur Überwachung
verschlüsselter Kommunikation bei schweren Straftaten vorgesehene
Quellentelekommunikationsüberwachung läuft in der Praxis ins
Leere. Die Anwendung ist technisch zu aufwändig. Das muss sich ändern.“
Dazu hat die Justizministerkonferenz bereits 2018 einen Vorschlag unterbreitet,
der vom Bundesjustizminister bislang nicht aufgegriffen wurde. Eisenreich:
„Jede schwere Straftat, die nicht aufgeklärt werden kann, ist
eine zu viel. Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen
Überwachungsstaat. Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler
aber auch den Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation. Ohne diese
Möglichkeit fehlt ihnen die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter
rechtzeitig zu überführen. Das halte ich für fahrlässig.“
Einsatz verfahrensübergreifender automatisierter
Recherche- und Analyseplattformen auch bei der Strafverfolgung.
Justizminister Eisenreich: „Eine automatisierte Datenanalyse
kann bei der Bekämpfung von Terrorismus wertvolle Ansätze zur
Ermittlung von Tätern und Täterstrukturen liefern.“ Daten
händisch abgleichen zu müssen ist nicht zeitgemäß
und fehleranfällig. Dabei können entscheidende Verbindungen als
Ermittlungsansätze übersehen werden. Der Minister:
„Bestehende Rechtsunsicherheiten zum Einsatz von verfahrensübergreifenden
Plattformen müssen beseitigt werden. Der Bundesgesetzgeber muss klarstellen,
ob die derzeitige Rechtslage den Einsatz entsprechender automatisierter
Software erlaubt. Andernfalls braucht es eine neue Rechtsgrundlage in der
Strafprozessordnung. Es geht um die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger. Deshalb dürfen den Strafverfolgungsbehörden keine
wertvollen Ermittlungswerkzeuge vorenthalten werden.“
Bayern setzt sich seit Jahren für die Wiederbelebung
der Verkehrsdatenspeicherung ein. Dabei geht es nicht um die Speicherung
von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten, also insbesondere
um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Eisenreich:
„Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler die zeitlich befristete
Möglichkeit, Täter über gespeicherte IP-Adressen zu ermitteln.
Wer die Verkehrsdatenspeicherung ablehnt, bremst Ermittlerinnen und Ermittler
im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie aus,
wenn IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz sind.“
Der Minister: „Ohne die verpflichtende Speicherung
von IP-Adressen Ermittlern die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter
zu identifizieren. Das halte ich für fahrlässig. Fehlende Verkehrsdatenspeicherung
kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und teils schwere Straftaten
wie laufenden Kindesmissbrauch oder terroristische Anschläge stoppen
können. Quick Freeze ist keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung
von IP-Adressen. Es ermöglicht die Sicherung von Daten erst, nachdem
die Straftat den Behörden bereits bekannt geworden ist. Wenn die ‚Quick-Freeze‘-Anordnung
erfolgen kann, sind aber die Verbindungsdaten in der Regel längst
gelöscht. Dann bleibt nichts zum Einfrieren und die Zuordnung von
IP-Adressen zu konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich. Die
Sicherheitslage in Deutschland zeigt: Der Bundesjustizminister ist aufgefordert,
endlich zu handeln.“

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion