München:

Appell an Bundesgesundheitsminister Lauterbach: Faire PJ-Entschädigung in Approbationsordnung verankern – Blume: „Schluss mit Existenzsorgen, Schluss mit Flickenteppich“

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume dringt darauf, dass das Praktische Jahr (PJ) im Medizinstudium künftig einheitlich entschädigt wird. „Wir brauchen eine faire Regelung für die Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr. Das PJ ist keine Kür, sondern praktische Vollzeit-Ausbildung, parallel bereiten sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte auf das Dritte Staatsexamen vor. Es kann nicht sein, dass sich die Studierenden in dieser intensiven Phase auch noch den Lebensunterhalt mit Nebenjobs verdienen müssen. Das geht zu Lasten der Ausbildung und der Patientensicherheit. Mein Appel an Bundesgesundheitsminister Lauterbach: Schluss mit Existenzsorgen, Schluss mit Flickenteppich, Weg frei für eine faire und bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr. Das muss gesetzlich geregelt und in der Neufassung der Approbationsordnung verankert werden,“ erklärte der Minister heute in München. Zugleich hat sich Blume mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gewandt.

Wahl der PJ-Stelle nicht von Höhe der Bezahlung abhängig machen

Minister Blume betonte weiter: „Die Medizinstudierenden von heute sind unsere Ärztinnen und Ärzte von morgen. Deshalb sollten wir uns gemeinsam für eine zeitgemäße und hochwertige Ausbildung einsetzen. Eine einheitliche Regelung bei der Aufwandsentschädigung gewährleistet, dass sich die Studierenden im PJ voll auf ihre Ausbildung konzentrieren können, ohne die Wahl ihrer PJ-Stelle von der Höhe der Bezahlung abhängig machen zu müssen. Denn: Die Ausbildungsorte sollten doch in einem qualitativen Wettbewerb stehen, nicht in einem monetären! Die Bundesregierung muss sich ihrer Verantwortung hier endlich bewusstwerden und auch einen finanziellen Beitrag leisten. Klar ist: Eine einheitliche Regelung darf nicht wieder zu Lasten der Länder gehen.“

Bayerische Uniklinika leisten bereits Aufwandsentschädigung

Die Länder tragen bereits die volle Last der kostenintensiven Ausbildung eines Medizinstudiums (rund 275.000 Euro). Derzeit ist die Entschädigung im Rahmen des Praktischen Jahrs nicht einheitlich geregelt. Die Bayerischen Uniklinika leisten eine Aufwandsentschädigung für die Studierenden im Praktischen Jahr, die Charité in Berlin hingegen entschädigt die Studierenden mit abgeschlossenem Zweiten Staatsexamen beispielswiese nicht für ihre Arbeit in der Klinik.

Quelle: stmwk.bayern.de

Von redaktion