München:

2023 deutlich mehr Straftaten der Hasskriminalität

Innenminister Herrmann, Sozialministerin Scharf, Justizminister Eisenreich
und Antisemitismusbeauftragter Dr. Spaenle stellen Maßnahmen zur verstärkten
Bekämpfung und intensiveren Prävention vor Die
Zahl der polizeilich registrierten Straftaten der Hasskriminalität
hat 2023 in Bayern einem Lagebild des Bayerischen Landeskriminalamts zufolge
deutlich zugenommen (unter www.innenministerium.bayern.de
abrufbar). „Wir werden gemeinsam den Kampf gegen Hasskriminalität
erheblich verstärken“, kündigte Bayerns Innenminister
Joachim Herrmann heute bei der Vorstellung
der Statistik zusammen mit Sozialministerin Ulrike Scharf,
Justizminister Georg Eisenreich und dem
Antisemitismusbeauftragten Dr. Ludwig Spaenle
an. „Kein Täter kann sich in Bayern in Sicherheit wiegen, Geschädigte
lassen wir nicht alleine.“ Herrmann verwies auf die
hochengagierte Arbeit des Beauftragten der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität,
insbesondere Antisemitismus. Dessen Schwerpunkte sind die Fortentwicklung
der Bekämpfungsstrategien der Bayerischen Polizei, die Unterstützung
der polizeilichen Aus- und Fortbildung und vor allem auch die intensivere
Zusammenarbeit der Polizei mit externen Stellen wie mit der Justiz und
mit dem Antisemitismusbeauftragten. Sozialministerin Scharf:
„Neben einer konsequenten Strafverfolgung der Täterinnen und
Täter dürfen wir niemals die Betroffenen aus dem Blick verlieren.
Der Freistaat Bayern steht an ihrer Seite. Sie dürfen mit den Folgen
dieser schrecklichen Taten nicht alleine gelassen werden. In Bayern etablieren
wir einen proaktiven Beratungsansatz, der Betroffenen direkt bei Strafanzeigenstellung
ein passendes Beratungsangebot vermitteln kann. So kommt die Unterstützung
der Beratungsstellen noch gezielter bei den Betroffenen an.“
Justizminister Eisenreich: „Hasskriminalität
ist keine Bagatelle und wird in Bayern konsequent verfolgt. Die Justiz
verstärkt dazu kontinuierlich ihre Strukturen. Zum 1. Juni 2024 haben
wir die Kompetenzen der bei der Generalstaatsanwaltschaft München
angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus
(ZET) auf sämtliche Bereiche der analogen und digitalen Hasskriminalität
ausgeweitet. Damit erhöhen wir unsere Schlagkraft. Die ZET kann bayernweit
Verfahren von herausgehobener Bedeutung an sich ziehen.“ Im Kampf
gegen antisemitische Straftaten hat die Justiz bereits seit Oktober 2021
einen Zentralen Antisemitismusbeauftragten bei der ZET angesiedelt, der
die nachdrückliche und konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten
durch alle bayerischen Staatsanwaltschaften koordiniert. Eisenreich:
„Deutschland und die Welt erleben nach dem 7. Oktober 2023 die schlimmste
Welle von Antisemitismus seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Judenhass
gibt es an den Rändern, in der Mitte der Gesellschaft und unter Zuwanderern.
Der Rechtsstaat muss klare Grenzen setzen und Jüdinnen und Juden schützen.“
Zur effektiven Bekämpfung von strafbarer Hate Speech hat die Justiz
spezielle Online-Meldeverfahren mit verschiedenen Kooperationspartnern
eingerichtet, beispielsweise mit der Münchner Fachstelle „Strong!“
für Betroffene von queerfeindlicher Hate Speech. Links und Informationen
zu allen Angeboten der Staatsregierung stehen unter www.bayern-gegen-hass.de
zur Verfügung. Antisemitismusbeauftragter Dr. Spaenle:
„Vor allem in den sozialen Medien wächst der Hass gegen andere.
Dieses Gift schlägt immer häufiger in Gewalt um und zerstört
den Kitt der Gesellschaft. Jüdinnen und Juden leiden besonders stark
unter Hass im Netz und im Alltag. Wir müssen unsere Anstrengungen
zur Prävention sowie die Maßnahmen von Polizei und Justiz weiter
verstärken, um Hasskriminalität einzudämmen. Bayern handelt
hier sehr konsequent und hat auch sein Engagement gegen Kriminalität
im Netz ausgeweitet. Ich bitte Menschen, die Hass und Gewalt erfahren,
dies bei den entsprechenden Stellen und auch an RIAS Bayern zu melden.“
Hasskriminalität ist laut Herrmann eine besonders
verwerfliche Form von Straftaten und auch bundesweit immer mehr auf dem
Vormarsch. Darunter fallen solche Straftaten, die etwa wegen der Nationalität,
Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung oder Geschlecht
der Opfer begangen werden. Laut Lagebild ist die Gesamtzahl der unter Hasskriminalität
gefassten Straftaten in Bayern von 2019 bis 2023 um rund 84 Prozent gestiegen
(2019: 1.016; 2023: 1.867). „Bei der Motivlage zeigt sich bei der
Hasskriminalität größtenteils eine rechte Motivation“,
erläuterte Herrmann. „1.283 Fälle und damit
mehr als zwei Drittel der Gesamtdelikte fielen 2023 unter diesen Phänomenbereich.“
Die antisemitischen Straftaten erreichten im Fünfjahresvergleich mit
insgesamt 589 Delikten in 2023 einen Höchstwert und hatten sich seit
2019 (310) fast verdoppelt. „Der Anstieg liegt im Wesentlichen im
furchtbaren Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober
2023 begründet“, so der Innenminister.   Nach
Herrmanns Worten ist im Bereich der Hasskriminalität
immer noch von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. „Nur wenn Geschädigte
zur Polizei gehen und Hasskriminalität anzeigen, können die Täter
zur Verantwortung gezogen werden“, machte der Innenminister deutlich.
Dass sich der Gang zur Polizei rentiere, zeige auch die Aufklärungsquote:
Im vergangenen Jahr konnten mehr als zwei Drittel der angezeigten Fälle
aufgeklärt werden (68 Prozent). „Jede Anzeige erhöht die
Wahrscheinlichkeit, Täter zur Verantwortung ziehen zu können“,
betonte Herrmann.

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion