Berlin:

Hochlauf der Wasserstofferzeugung: Erleichterte Genehmigung von
Elektrolyseuren

Das Bundeskabinett hat heute die Änderungsverordnung zur Anpassung der
Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) beschlossen. Damit
schafft die Bundesregierung die Voraussetzung für schnelle und einfachere
Genehmigungen von Elektrolyseuren für die Wasserstofferzeugung, ohne dabei
das Schutzniveau für die Umwelt zu beeinträchtigen. Am 4. August 2024
wird die Änderung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen
(IED) in Kraft treten. Mit der angepassten Verordnung geht das BMUV voran
und hat bereits jetzt den europarechtlichen Spielraum genutzt, um den
Hochlauf der Wasserstofferzeugung zu beschleunigen.

Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Parlamentarischer Staatssekretär: „Wir
erleichtern mit dem heutigen Beschluss die Genehmigung von Elektrolyseuren
zur Wasserstofferzeugung und passen damit bereits vor Inkrafttreten der
europäischen Richtlinie unser Regelwerk für die Wasserstoffbeschleunigung
zum frühsten Zeitpunkt an. Damit verkürzen wir für Unternehmen die
Genehmigungsverfahren und reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich.
Dies ist ein wichtiger Beitrag für den weiteren Ausbau der
Wasserstoffinfrastruktur und zur Transformation der Wirtschaft.“

Die europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IED) reguliert in
Deutschland bereits heute über 13.000 Anlagen. Die Novelle legt u.a. einen
Schwerpunkt auf die Transformation hin zu einer klimaneutralen, sauberen
und kreislaufbasierten Industrie. Dazu gehört auch, dass künftig die
Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse erst ab 50 Tonnen
Wasserstofferzeugungskapazität pro Tag einem europarechtlich vorgegebene
Genehmigungsverfahren zu unterziehen ist. Bisher war die europarechtliche
Genehmigung für alle Elektrolyseure im industriellen Maßstab
erforderlich.

Damit diese Erleichterung in Deutschland direkt zum Tragen kommt, wurde
heute die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen“ beschlossen, um die nationale
Gesetzgebung entsprechend anzupassen. Für Elektrolyseure mit einer
elektrischen Nennleistung von weniger als 5 Megawatt soll die
immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht entfallen. Elektrolyseure
mit einer Produktionskapazität von unter 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag und
somit einem geringen Beeinträchtigungspotenzial für Mensch und Umwelt
können in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden.

Mit der Änderungsverordnung ebnet das Bundesumweltministerium den Weg für
die Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffinfrastruktur und stellt
damit einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz, den Immissionsschutz
und die Transformation der Wirtschaft dar. Die Änderungsverordnung steht
im engen Zusammenhang mit dem kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten
Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes und der Umsetzung der
Nationalen Wasserstoffstrategie. Sie bedarf noch der Zustimmung des
Bundesrates.

Quelle:bmuv.de

Von redaktion