München:

Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem
Wohnungsmarkt

Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt weiter auf sich
warten / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Menschen mit normalen Einkommen
müssen sich das Leben in Ballungsräumen leisten können. Deshalb duldet
die Verlängerung der Mietpreisbremse keinen weiteren Aufschub.“


Mehr als drei Monate nachdem sich die Ampel-Regierung
auf die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten
verständigt hat, liegt noch immer kein Gesetzentwurf vor. Bayerns
Justizminister Georg Eisenreich: „Menschen mit normalen Einkommen,
Senioren und Familien müssen sich das Leben in Ballungsräumen
leisten können. Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel.
Die Verlängerung duldet keinen Aufschub, da die meisten Länderverordnungen
dazu im kommenden Jahr auslaufen.“ Die Mietpreisbremse sieht
vor, dass bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem
Wohnungsmarkt die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen darf. Der Minister: „Die Bundesregierung
ist aufgefordert, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Mieter, Vermieter
und umsetzende Länder brauchen hier Klarheit.“ „Dabei
darf es auch keine zusätzlichen Hürden für die Anwendung
der Mietpreisbremse durch die Länder geben“, so der Minister.
Die Anwendung der Mietpreisbremse ist für die Länder an besondere
Begründungsanforderungen geknüpft: Für jede Gemeinde, in
der die Mietpreisbremse gelten soll, muss dargelegt werden, aus welchen
Gründen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Zudem müssen
die Länder ausführen, welche Abhilfemaßnahmen gegen die
Wohnungsnot ergriffen werden. Eisenreich: „Diese
Anforderungen haben ihren guten Sinn, eine weitere Verschärfung ist
aber nicht geboten und würde nur erheblichen Mehraufwand verursachen.“
Für Minister Eisenreich steht fest, dass Wohnungsmangel
und Mietpreisanstieg große Herausforderungen unserer Zeit sind. Eisenreich:
„Einfache Lösungen gibt es nicht. Notwendig ist ein Bündel
an Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in verschiedenen
Bereichen.“ Der Minister verweist auf ein vorbildliches
Projekt der Wohnungsgenossenschaft in München-Sendling. Dort wird
nach Medienberichten freiwillig umgesetzt, was Staatsminister Eisenreich
bereits im November 2022 bei der Justizministerkonferenz gefordert
hat (Pressemitteilung hier
abrufbar): Bestandsschutz für günstige Mieten bei einem Umzug
in kleinere Wohnungen. Seniorinnen und Senioren, die ihre große Wohnung
freigeben und in eine kleinere umziehen, zahlen dort weiter den Quadratmeterpreis
aus dem alten Mietvertrag.

 

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion