München:

Härtere Strafen für Alkohol und Drogen am
Steuer, Steinewerfer und Teilnehmer illegaler Autorennen

Bayern stellt Einziehung von Fahrzeugen zur Debatte / Antrag bei der Justizministerkonferenz
/ Minister Eisenreich: „Das Verkehrsstrafrecht muss dringend reformiert
werden. Die Teillegalisierung von Cannabis kann zu einem Anstieg schwerer
Unfälle führen.“ Alkohol und Drogen am Steuer,
illegale Autorennen, Steinwürfe von der Autobahnbrücke: Eingriffe
in den Straßenverkehr sind besonders schwere Straftaten, weil sie
fatale Folgen für Menschen haben können. Die gesetzlich vorgesehenen
Strafen stehen derzeit in einigen Fällen in keinem Verhältnis
zum Leid der Opfer und ihrer Hinterbliebenen. Bayerns Justizminister
Georg Eisenreich setzt sich für eine Reform des Verkehrsstrafrechts
ein, um Menschen im Straßenverkehr besser zu schützen. Eisenreich:
„Vergangenes Jahr starben in Bayern im Straßenverkehr 37 Menschen
bei Unfällen mit Fahrern unter Alkoholeinfluss und zehn bei Unfällen
mit Fahrern unter Drogeneinfluss. Ich befürchte, dass die Teillegalisierung
von Cannabis zu einem Anstieg schwerer Verkehrsunfälle führen
wird. Das Verkehrsstrafrecht muss auch vor diesem Hintergrund dringend
reformiert werden. Es bietet in einigen Bereichen keinen ausreichenden
Schutz.“ Bayern bringt dazu einen Antrag bei der Justizministerkonferenz
am 5./6. Juni in Hannover ein. Minister Eisenreich setzt
sich insbesondere für Verbesserungen in folgenden Bereichen ein:
Todesunfälle durch Rauschtäter
Der Minister: „Wenn es zu schweren
Verkehrsunfällen kommt, sind nicht selten Alkohol und Drogen im Spiel.“
Für Aufsehen sorgte Anfang 2020 ein Täter, der in Tirol betrunken
eine Gruppe deutscher Skifahrer in den Tod riss, oder im vergangenen Frühjahr
ein stark alkoholisierter Autofahrer, der sieben überwiegend junge
Menschen in Thüringen tötete. Fälle wie diese haben in der
Öffentlichkeit eine Debatte über angemessene Strafen im Straßenverkehr
ausgelöst. Eisenreich: „In solchen Fällen
sieht das geltende Recht regelmäßig Geldstrafen oder Freiheitsstrafen
von lediglich bis zu fünf Jahren vor  sofern der Täter
ohne Vorsatz gehandelt hat. Aus meiner Sicht fehlt im Strafgesetzbuch eine
strafschärfende Regelung für schwerwiegende Unfallfolgen. Milde
Strafen senden ein falsches Signal an potenzielle Rauschtäter, wenn
Drogen und Alkohol im Spiel sind. Das muss sich ändern.“
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Rauschfahrern muss auch das Einziehen
der Täter-Fahrzeuge in den Blick genommen werden. Eisenreich:
„Bei Rauschfahrten fehlt dazu in Deutschland  anders
als bei illegalen Autorennen  eine gesetzliche Regelung. In Italien
kann das Fahrzeug hingegen bei Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss
beschlagnahmt und versteigert werden. Wenn der Täter in den vergangenen
fünf Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt
verurteilt wurde, sollte diese Möglichkeit auch bei uns diskutiert
werden. Der drohende Verlust des Eigentums kann die abschreckende Wirkung
erhöhen. Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstags 2024 haben sich
für eine solche Regelung ausgesprochen.“ Illegale
Autorennen mit schwerwiegenden Unfallfolgen
Allein 2023 gab es in Bayern laut Polizei 849 illegale Autorennen
leider ein neuer Höchststand. Es war wichtig, dass der Bund im Jahr
2017 auf Initiative Bayerns die Beteiligung an diesen Rennen unter Strafe
gestellt hat“, so Justizminister Eisenreich. Das
Gesetz sieht derzeit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren vor  allerdings
nur, wenn der Raser sein Opfer vorsätzlich in Gefahr gebracht hat.
Eisenreich: „Raser, überwiegend junge Männer,
handeln vollkommen rücksichtslos und grob verkehrswidrig. Deshalb
darf es für eine strafschärfende Verurteilung keine Rolle spielen,
ob sie die Gefahr fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
haben, wenn Menschen verletzt oder sogar getötet wurden.“
Steinewerfer Es kommt
immer wieder zu Fällen, in denen Personen Steine oder andere Gegenstände
von Brücken oder aus dem Gegenverkehr auf fahrende Autos werfen.
Minister Eisenreich: „Wer Gegenstände von einer Brücke
auf Autos wirft, bringt Menschen in Lebensgefahr.“ Gerichte werten
solche Würfe teils als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
(§ 315b StGB), auch wenn der Fahrer des getroffenen Fahrzeugs dadurch
nicht in die konkrete Gefahr eines Unfalls gebracht wird. Eisenreich:
„Vor dem Bundesgerichtshof haben diese Urteile regelmäßig
keinen Bestand. Deshalb müssen diese Fälle rechtssicher im Gesetz
als das definiert werden, was sie sind: gefährliche Eingriffe in den
Straßenverkehr.“ Die Justizministerkonferenz hat bereits
im November 2020 u. a. auf Initiative Bayerns Vorschläge für
eine Reform des Verkehrsstrafrechts vorlegt (Pressemitteilung hier abrufbar). Minister Eisenreich:
„Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Der Bundesjustizminister
ist gefordert, das Verkehrsstrafrecht zu reformieren.“

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion