Berlin:
BMEL unterstützt Fischerei auch 2024 mit Beihilfen zum Betrieb
Drei Millionen Euro für gestiegene Betriebskosten infolge des Ukrainekriegs
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt auch in diesem Jahr Fischerinnen und Fischer mit Beihilfen für gestiegene Betriebskosten. Insgesamt stehen dafür drei Millionen Euro zur Verfügung aus Mitteln, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes zugehen werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute eine entsprechende Haushaltssperre aufgehoben.
Dazu erklärt die parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller: „Unsere Fischerinnen und Fischer können auch in schwierigen Zeiten mit der Unterstützung durch die Politik rechnen. Die Fortsetzung der Betriebsbeihilfen ist nicht nur ein wichtiges Signal an die kleinen und mittleren Betriebe der Küstenfischerei an Nord- und Ostsee, sondern auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des deutschen Fischereisektors. Mit den Beihilfen helfen wir den Betrieben mit kurzfristiger Liquidität und geben ihnen so den Raum und die Möglichkeit, sich mit der notwendigen Transformation des Fischereisektors hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Fischerei auseinanderzusetzen. Ich danke den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, dass sie die Mittel freigegeben haben.“
Möglich werden die Hilfen durch den „Befristeten Krisenrahmen“ der Europäischen Kommission, der aufgrund der andauernden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurde. Der maximale Beihilfebetrag für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur beträgt 335.000 Euro. Die Maßnahme wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgesetzt. Bereits 2022 und 2023 hatte die Bundesregierung auf Grundlage des „Befristeten Krisenrahmens“ Hilfen für die Fischerei aus nationalen Mitteln mit einem Umfang von jeweils bis zu zehn Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Hintergrund:
Das Geld für die „Betriebsbeihilfen Fischerei“ stammt nicht aus dem eigentlichen Haushalt des BMEL, sondern umfasst Mittel, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des § 58 Absatz 2 Windenergie-auf-See-Gesetzes zugehen werden. Insgesamt stehen dem BMEL darüber dieses Jahr voraussichtlich 134 Millionen Euro zur Verfügung, um die Fischerei an Ost- und Nordsee zukunftssicher auszurichten. Für Maßnahmen mit diesem Ziel hat das BMEL die Zukunftskommission Fischerei einberufen, die am Dienstag die Arbeit aufgenommen hat. Sie kann auf die Ergebnisse der „Leitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei“ aufbauen, die neben einem Leitbild zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei bereits konkrete Empfehlungen für dessen Umsetzung erarbeitet hat.
Vorgesehen ist, dass die Richtlinie für die „Kleinbeihilfe Fischerei 2024“ bis Mitte April im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Anschließend haben Fischereiunternehmen bis zum 31. Mai Gelegenheit, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Aufgrund der Befristung des Krisenrahmens der Kommission bis zum 30. Juni 2024 stehen die Beihilfen aber nur im ersten Halbjahr 2024 zur Verfügung. Der maximale Zuwendungsbeitrag pro Fischereifahrzeug liegt bei 37.500 Euro, höchstens 335.000 Euro pro Unternehmen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt auch in diesem Jahr Fischerinnen und Fischer mit Beihilfen für gestiegene Betriebskosten. Insgesamt stehen dafür drei Millionen Euro zur Verfügung aus Mitteln, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes zugehen werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute eine entsprechende Haushaltssperre aufgehoben.
Dazu erklärt die parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller: „Unsere Fischerinnen und Fischer können auch in schwierigen Zeiten mit der Unterstützung durch die Politik rechnen. Die Fortsetzung der Betriebsbeihilfen ist nicht nur ein wichtiges Signal an die kleinen und mittleren Betriebe der Küstenfischerei an Nord- und Ostsee, sondern auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des deutschen Fischereisektors. Mit den Beihilfen helfen wir den Betrieben mit kurzfristiger Liquidität und geben ihnen so den Raum und die Möglichkeit, sich mit der notwendigen Transformation des Fischereisektors hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Fischerei auseinanderzusetzen. Ich danke den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, dass sie die Mittel freigegeben haben.“
Möglich werden die Hilfen durch den „Befristeten Krisenrahmen“ der Europäischen Kommission, der aufgrund der andauernden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurde. Der maximale Beihilfebetrag für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur beträgt 335.000 Euro. Die Maßnahme wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgesetzt. Bereits 2022 und 2023 hatte die Bundesregierung auf Grundlage des „Befristeten Krisenrahmens“ Hilfen für die Fischerei aus nationalen Mitteln mit einem Umfang von jeweils bis zu zehn Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Hintergrund:
Das Geld für die „Betriebsbeihilfen Fischerei“ stammt nicht aus dem eigentlichen Haushalt des BMEL, sondern umfasst Mittel, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des § 58 Absatz 2 Windenergie-auf-See-Gesetzes zugehen werden. Insgesamt stehen dem BMEL darüber dieses Jahr voraussichtlich 134 Millionen Euro zur Verfügung, um die Fischerei an Ost- und Nordsee zukunftssicher auszurichten. Für Maßnahmen mit diesem Ziel hat das BMEL die Zukunftskommission Fischerei einberufen, die am Dienstag die Arbeit aufgenommen hat. Sie kann auf die Ergebnisse der „Leitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei“ aufbauen, die neben einem Leitbild zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei bereits konkrete Empfehlungen für dessen Umsetzung erarbeitet hat.
Vorgesehen ist, dass die Richtlinie für die „Kleinbeihilfe Fischerei 2024“ bis Mitte April im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Anschließend haben Fischereiunternehmen bis zum 31. Mai Gelegenheit, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Aufgrund der Befristung des Krisenrahmens der Kommission bis zum 30. Juni 2024 stehen die Beihilfen aber nur im ersten Halbjahr 2024 zur Verfügung. Der maximale Zuwendungsbeitrag pro Fischereifahrzeug liegt bei 37.500 Euro, höchstens 335.000 Euro pro Unternehmen.
Quelle:bmel.bund.de