München:

Mobilfunk-Frequenznutzungsrechte für Netzbetreiber sollen um fünf Jahre verlängert werden

Aiwanger: „Endlich fasst die Bundesnetzagentur eine Alternative zur bisherigen Versteigerung ins Auge“

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt den Vorschlag der Bundesnetzagentur, die Ende 2025 auslaufenden Mobilfunk-Frequenznutzungsrechte für Telekom, Vodafone und Telefónica um fünf Jahre zu verlängern. Aiwanger: „Endlich fasst die Bundesnetzagentur eine Alternative zur bisherigen Versteigerung ins Auge. Denn bisher bleiben die Betreiber bei der Mobilfunkversorgung hinter den Auflagen zurück. Wir müssen etwas ändern, um Deutschland eine Spitzenposition bei der Versorgung zu sichern! Die Verlängerung der Frequenzzuteilung um fünf Jahre unter Verschärfung der Versorgungs- und Zugangsauflagen ist deshalb ein wichtiger Schritt, damit die Menschen spürbar besseren Mobilfunkempfang bekommen. Hier haben wir gerade auf dem Land noch Nachholbedarf.   Bis Ende 2029 sollen unter anderem 99,5 Prozent der Fläche und sämtliche Kreisstraßen mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s versorgt sein. Zudem müssen eine Vielzahl der Versorgungsauflagen künftig von allen Netzbetreibern erfüllt werden; es findet keine Anrechnung der Versorgung durch andere Netzbetreiber mehr statt. Zudem senden die Auflagen zu besseren Markteintrittsmöglichkeiten für den neuen vierten Mobilfunknetzbetreiber ein gutes Signal und sind ganz im Sinne der Verbraucher.

Aiwanger: „Gerade auf dem Land erfüllt der Mobilfunk oft noch nicht die Auflagen des Staates und die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger. Wenn wir gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land wollen, müssen wir hier nachbessern.“   Die Verlängerung der Frequenzverteilung darf jedoch nur eine Ausnahme sein. Bei der nächsten Vergabe der Frequenzen muss die Bundesnetzagentur eine Vergabe per Ausschreibung statt per Versteigerung vornehmen. Nur so kann der mit der Verlängerung der Frequenzzuteilungen eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Versorgung konsequent fortgesetzt werden.

Quelle:stmwi.bayern.de

Von redaktion