Berlin:

Neue Regeln für eine bessere Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten
und Batterien

Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ausgediente Elektrogeräte
noch öfter im Handel zurückgeben. Damit das gelingt, sollen Informationen
im Handel verbessert und die Rückgabemöglichkeiten erweitert werden. So
sieht es die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die
das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium heute für die Länder-
und Verbändeanhörung veröffentlicht hat. Mit der Gesetzesnovelle soll
auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle
Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Das BMUV will zugleich den Schutz vor
Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien verbessern.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, mehr alte Elektrogeräte zu sammeln, um
ihre wertvollen Rohstoffe für ein hochwertiges Recycling zurück zu
gewinnen, und zugleich die Sicherheit der Entsorgung zu erhöhen.

Seit Jahren steigen die Verkaufszahlen für Smartphones, Tablets,
Bildschirme und viele weitere Elektrogeräte wie E-Zigaretten oder auch
Schuhe mit Beleuchtung. In weniger als zehn Jahren hat sich deren Zahl
verdoppelt: Im Jahr 2013 sind rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte in
Verkehr gebracht worden, im Jahr 2021 waren es schon mehr als drei
Millionen Tonnen. Mit dem Anstieg wächst auch die Zahl der ausgedienten
und defekten Geräte. Allein mehr als 300 Millionen ausgedienter Handys,
Tablets und Laptops schlummern laut Bitkom ungenutzt in privaten Schubladen
und Schränken und werden nicht entsorgt. Damit lagern zugleich große
Mengen an wertvollen Rohstoffen in privaten Haushalten. Um diese Rohstoffe
einer fachgerechten Entsorgung und einem hochwertigen Recycling
zuzuführen, will das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und
Verbrauchern die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten einfacher
machen.

Der heute vorgestellte Entwurf zur Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht vor, dass künftig Sammelstellen
in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit
Verbraucher*innen diese Rückgabemöglichkeiten leichter finden und nutzen
können. Zudem soll die Möglichkeit zur Rückgabe eines Altgerätes ohne
gleichzeitigen Neukauf auf alle Geräte mit einer Kanterlänge bis zu 50
Zentimetern (bislang 25 Zentimeter) ausgeweitet werden. Damit wären
bestimmte kleine Gerätearten wie z.B. ein Föhn generell von der
Rückgabemöglichkeit erfasst, ohne dass hierfür zuerst ein Maßband
angelegt werden muss.

Mit dem Gesetzentwurf soll auch erreicht werden, dass Einweg-E-Zigaretten
einfacher entsorgt werden können und nicht mehr in den Restmüll oder die
Umwelt gelangen. Einweg-E-Zigaretten sind Elektrogeräte und müssen
dementsprechend gesondert entsorgt werden, wenn sie ausgedient haben.
Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die elektronischen
Einweg-Zigaretten daher grundsätzlich an allen Verkaufsstellen
zurückgeben können, an denen diese erworben werden können, also z.B.
auch an Kiosken oder Tankstellen. Und an diesen Stellen ist auch über die
Rücknahme zu informieren, so dass auch das Bewusstsein dafür steigt, dass
Einweg-E-Zigaretten nicht in den Restmüll gehören.

Darüber hinaus sollen über die Gesetzesnovelle Brandrisiken minimiert
werden, die durch falsch entsorgte Lithium-Batterien verursacht werden.
Lithium-Batterien sind in immer mehr Elektrogeräten enthalten und
teilweise fest verbaut. Für die Entsorgungswirtschaft ist die
unsachgemäße Erfassung von Lithium-Batterien bei der Sammlung von
Elektroaltgeräten eine erhebliche Bedrohung. Brände, die durch
beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen können, führen zum
Stillstand von Anlagen und können bei gehäuftem Auftreten zu
Entsorgungsengpässen führen, wie zuletzt Anfang 2023 im Bereich der
Batterieentsorgung geschehen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei der
Sammlung am Wertstoffhof die Elektroaltgeräte künftig ausschließlich
durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse
einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Verbraucherinnen und
Verbraucher selbst erfolgt. Insbesondere soll ein „Einwerfen“ der
Altgeräte – wie bislang vielerorts üblich – in die Behältnisse vermieden
werden. Mit der neuen Vorgabe wird sichergestellt, dass Batterien aus
abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese
Batterien gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der
Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport wird
dadurch reduziert.

Mit der Gesetzesnovelle wird eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag
umgesetzt, welche die aktuellen, vordringlichen Probleme im Zusammenhang
mit der Entsorgung von Elektroschrott adressieren soll. Das Gesetz soll
noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. An der heute
gestarteten Anhörung können sich Unternehmen, Verbände,
zivilgesellschaftliche Organisationen noch bis zum 23. Mai 2024 beteiligen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können seit 1. Juli 2022 ihre
ausgedienten Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25
Zentimetern nicht nur bei Recyclinghöfen, sondern auch bei vielen
Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Für kleine
Elektro-Altgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig
vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines
entsprechenden neuen Artikels. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur
dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein
vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion.
Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht bewusst, dass sie solche
kleinen Elektrogeräte einfach beim Einkauf im Supermarkt abgeben können.
Auch dass im Grunde alles was blinkt, Töne macht oder eine Batterie
enthält, ein Elektrogerät ist, auch wenn es nur eine Postkarte oder ein
Hundehalsband ist, ist vielen Menschen nicht bewusst. Daher ist auch eine
Verbesserung der Information zentral, um mehr alte Elektrogeräte dem
Recycling zuzuführen.

Weitere Informationen

Referentenentwurf Novelle Elektro- und Elektrogerätegesetz :
https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=Srv8AInQYFGo1se3fJtlhKJue4B+TChmuy7vafSBqO6BuBNZyf8LoKSsg41K6FIQ

FAQ E-Zigaretten richtig entsorgen
<https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=q8z6GYE5/XSFN4k01ge4xKJue4B+TIhmuy7vafSBqO6BuBNZyf/7oKSsg41K6FIQ>

FAQ Elektro- und Elektrogerätegesetz – das gilt aktuell
<https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=Ask0ccM+R3uwCsvL8lFb+KJue4B+TKhmuy7vafSBqO6BuBNZyf+boKSsg41K6FIQ>

https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=Srv8AInQYFGo1se3fJtlhKJue4B+TChmuy7vafSBqO6BuBNZyf8LoKSsg41K6FIQ
– Adresse für Verlinkung Gesetzesentwurf

Quelle:bmuv.de

Von redaktion