München:

Bundesjustizminister legt Gesetzentwurf zum
Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen vor

Bayerns Justizminister Eisenreich:
„Bayern hat sich seit Jahren für ein klares Nein zur Kinderehe eingesetzt.
Das Kindeswohl hat für mich oberste Priorität.“ Das
Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zum Schutz von Minderjährigen
bei Auslandsehen veröffentlicht (5. April). Bayerns Justizminister
Georg Eisenreich: „In Deutschland muss klar sein: Zwangshochzeiten
mit minderjährigen Mädchen werden nicht akzeptiert. Bayern hat
sich seit Jahren für ein klares Nein zur Kinderehe eingesetzt. Das
Kindeswohl hat für mich oberste Priorität. Deshalb begrüße
ich es ausdrücklich, dass der Bundesjustizminister reagiert hat.“
Im Ausland geschlossene Ehen, bei denen ein Partner unter 16 Jahre
alt ist, sind nach einem entsprechenden Vorstoß Bayerns seit 2017
verboten. Das Verbot hätte allerdings kippen können. Grund: Am
1. Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regierung aufgefordert,
das Gesetz bis zum 20. Juni 2024 zu überarbeiten. Eisenreich:
„Bayern hat sich seit vielen Jahren für das Verbot von Kinderehen
eingesetzt. Ich begrüße, dass der nun vorgelegte Entwurf an
der sogenannten Nichtigkeitslösung festhält. Das heißt:
Ehen von unter 16-Jährigen sind kraft Gesetzes unwirksam, auch wenn
sie nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden. Sie müssen
daher nicht erst in möglicherweise langwierigen Verfahren aufgehoben
werden. Alles andere ist mit den Grundwerten unserer Gesellschaft schlicht
nicht vereinbar.“ Ehen unter der Beteiligung von Minderjährigen,
die bei der Eheschließung mindestens 16 Jahre alt waren, können
wie bisher aufgehoben werden.

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion