München:
Teillegalisierung von Cannabis / Bayerns Justizminister
Eisenreich zu den Äußerungen des Bundesjustizministers Dr. Buschmann
zum heute in Kraft getretenen Cannabisgesetz: „Der Bundesjustizminister
beschönigt die Lage. Neben der Amnestieregelung, die unsere Staatsanwaltschaften
und Gerichte stark belastet, ist auch absehbar nicht zu erwarten, dass
das Cannabisgesetz bei Staatsanwaltschaften und Gerichten zu Entlastungen
führt.“
Das vom Bundestag und Bundesrat
u.a. gegen Bayern verabschiedete Cannabisgesetz (CanG) tritt heute,
am 1. April, in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:
„Der Bundesjustizminister beschönigt die Lage. Neben der Amnestieregelung,
die unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte stark belastet, ist auch absehbar
nicht zu erwarten, dass das Cannabisgesetz bei Staatsanwaltschaften und
Gerichten zu Entlastungen führt.“ Eisenreich
weiter: „Die Neuregelungen sind äußerst kompliziert
ausgestaltet. Dadurch ist eine Vielzahl neuer Rechtsfragen zu klären,
was die Straf- und Bußgeldverfahren zusätzlich erschweren und
verzögern wird. Die Neuregelung enthält z.B. 37 Bußgeldtatbestände
im Vergleich zu den bisher 15 Bußgeldtatbeständen des Betäubungsmittelgesetzes.“
Der Minister: „Wir gehen zudem davon aus, dass
die Freigabe zu einer Steigerung des Konsums und der Nachfrage nach Cannabis
führen wird. Die steigende Nachfrage wird durch den privaten Eigenanbau
und die Anbauvereinigungen kaum gedeckt werden können. Im Ergebnis
sind deswegen also mehr aufwändige Verfahren wegen des strafbaren
Handeltreibens mit Cannabis wahrscheinlich. Ich erwarte auch eine Zunahme
der Verfahren wegen Fahruntüchtigkeit im Verkehr wegen Cannabiskonsums.
Demgegenüber fallen vor allem einfach gelagerte Verfahren wegen geringer
Besitzmengen weg. Diese wurden jedoch bereits nach bisheriger Rechtslage
ohne großen Zusatzaufwand erledigt. Die Ampelregierung hat ein Gesetz
erlassen, ohne die praktische Umsetzbarkeit zu klären. Bayern lehnt
das Cannabisgesetz weiterhin strikt ab.“
Quelle: stmj.bayern.de