München – Brüssel:
Europas neues Regelwerk für Internet-Plattformen
tritt in Kraft / Ab heute gilt europaweit der „Digital Services Act“ /
Bayerns Justizminister Eisenreich: „Hass und Hetze bedrohen unsere Demokratie
wie nie zuvor. Drohende Rückschritte gegenüber dem deutschen NetzDG müssen
beseitigt werden.“
Heute (17. Februar) tritt der
Digital Services Act (DSA), das EU-Regelwerk für Internet-Plattformen,
in vollem Umfang in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:
„Hass und Hetze im Internet bedrohen unsere Demokratie wie nie zuvor.
Nach einer aktuellen, repräsentativen Studie wurde fast jede zweite
Person in Deutschland bereits online beleidigt, ein Viertel der Befragten
mit körperlicher Gewalt konfrontiert. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz
(NetzDG) war ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Hass und Hetze. Jetzt
wird es durch den DSA abgelöst, der insgesamt Fortschritte im Kampf
gegen Hass und Hetze bringt. Aber: Es drohen auch Rückschritte. Die
Bundesregierung ist aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich
abzeichnende Schutzlücken beim Melden und Löschen strafbarer
Inhalte beseitigt werden.“ Um den DSA in Deutschland umzusetzen,
hat der Bundesminister für Digitales und Verkehr einen Entwurf für
ein Digitale-Dienste Gesetz vorgelegt. Auf Initiative Bayerns hat die Justizministerkonferenz
bereits mehrfach Nachbesserungen im Begleitgesetz angemahnt. Bis heute
wurden sie nicht aufgegriffen. Zuletzt hatte Bayern Anfang dieses
Monats erfolgreich Anträge in den Bundesrat eingebracht, um Rückschritte
gegenüber dem NetzDG so gut wie möglich zu verhindern. Dazu gehören
zwei zentrale Forderungen: Löschpflicht:
Nach dem NetzDG müssen Betreiber sozialer Netzwerke ihnen gemeldete
strafbare Inhalte binnen festgelegter Fristen löschen. Der DSA verzichtet
auf eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung der Plattformbetreiber.
Eisenreich: „Das heißt: Verstöße
können anders als nach dem NetzDG nicht rechtssicher
mit einem Bußgeld belegt werden. Das ist ein klarer Rückschritt.“
Meldepflicht: Während das NetzDG
einen ganzen Katalog konkreter meldepflichtiger Straftaten umfasst, beschränkt
sich der DSA in Artikel 18 auf eine Meldepflicht für Straftaten, die
eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellen.
Eisenreich: „Beispielsweise Straftaten gegen die
öffentliche Ordnung wie Volksverhetzung sind nicht rechtssicher erfasst.
Es muss geprüft werden, ob im Digitale-Dienste-Gesetz die Meldepflicht
auf weitere Straftaten ausgedehnt werden kann.“
Das Digitale-Dienste-Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr verabschiedet
werden. Noch in diesem Monat will sich der Bundestagsauschuss für
Digitales mit dem Entwurf beschäftigen. Minister Eisenreich:
„Es ist höchste Zeit, die großen Player der Plattformen
stärker in die Pflicht zunehmen. Mit dem Krieg in der Ukraine und
dem Terror-Angriff auf Israel haben Hass und Hetze ein Ausmaß angenommen,
das der Rechtsstaat nicht hinnehmen darf.“
Quelle:stmj.bayern.de