München:

Safer Internet Day 2024 / Bayern geht mit der
Zentralstelle Cybercrime Bayern erfolgreich gegen Online-Kriminalität
vor

 

Mehr als 18.000 Verfahren im Jahr 2023 / Justizminister Eisenreich:
„Kriminelle operieren immer stärker im digitalen Raum. Auch die Justiz
ermittelt verstärkt am Tatort Internet.“ Heute
(6. Februar) ist Safer Internet Day – ein weltweiter Aktionstag für
mehr Online-Sicherheit. Die in Bamberg angesiedelte Zentralstelle Cybercrime
Bayern (ZCB) zieht zu diesem Anlass eine Erfolgsbilanz. Allein im vergangenen
Jahr erfasste sie mehr als 18.000 Verfahren. Die Ermittlerinnen und Ermittler
sind täglich im Einsatz, um u. a. im Bereich der organisierten
Cyberkriminalität und beim Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornografie
in der digitalen Welt Täter aufzuspüren und vor Gericht zu bringen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Kriminelle
operieren immer stärker im digitalen Raum. Sie dringen in neue Bereiche
ein, um Daten und Geld zu erbeuten oder illegale Waren zu handeln. Daher
ermittelt auch die Justiz verstärkt am Tatort Internet.“ Die
ZCB hat eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Cybercrime eingenommen. Eisenreich:
„Sie hat allein im vergangenen Jahr 18.433 Verfahren eingeleitet,
insgesamt seit der Gründung vor neun Jahren mehr als 82.000 Verfahren.“
Im Jahr 2023 ist es der ZCB gelungen, bundesweit die erste relevante Verurteilung
wegen Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet zu erreichen
– ein Straftatbestand, den Minister Eisenreich immer
gefordert und den Bayern wesentlich mitgeprägt hat. „Straftaten
unter Nutzung des Tatmittel Internets“ sind laut Bundeskriminalamt
zwischen 2015 und 2022 um 62 % deutlich angestiegen, die Verbreitung pornografischer
Inhalte im Internet im gleichen Zeitraum um fast 600 %. Eisenreich:
„Es war wichtig, dass wir in Bayern die Zeichen der Zeit frühzeitig
erkannt und bereits im Jahr 2015 effiziente Strukturen für eine zeitgemäße
Strafverfolgung geschaffen haben. Die Kriminalität verlagert sich
mehr und mehr ins Internet. Deshalb haben wir auch kontinuierlich Personal
aufgestockt.“ Die ZCB startete 2015 mit zwei Staatsanwälten.
Heute besteht das Team unter der Leitung des Leitenden Oberstaatsanwalts
Lukas Knorr aus 25 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die
mit dem Know-how von vier IT-Forensik-Expertinnen und Experten unterstützt
werden. Schwerpunkte und Erfolge der ZCB im Jahr 2023:
Kampf gegen Kinderpornografie.
Innerhalb der ZCB hat Justizminister Eisenreich im Jahr
2020 das „Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie
und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet“
(ZKI) gegründet. Die Arbeit von neun Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
des ZKI führte allein im Jahr 2023 zu 8.146 erfassten Verfahren
– mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2021 (3.687 Verfahren). Eisenreich:
„Die Tendenz ist weiter steigend. Aber: Wer Kinder sexuell missbraucht,
kann sich in Bayern niemals sicher fühlen.“
Nach Hinweisen aus
den USA gelang es dem ZKI im Jahr 2023, einen bayerischen Jugendtrainer
vor Gericht zu bringen, der neun Kinder und Jugendliche missbraucht hat.
Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Traunstein im Dezember
2023: vier Jahre Freiheitsstrafe. Gesteigerter
Verfolgungsdruck im Darknet: Gemeinsam mit dem Bayerischen Landeskriminalamt
ermittelte das ZKI gegen drei international agierende kinderpornografische
TOR-Plattformen („The Annex“, „TorpedoChat“ und „TorpedoChatDE“)
mit insgesamt mehr als 5.000 Nutzern. Der Hauptadministrator wurde Ende
2022 in den USA festgenommen. Mehr als 30 Beschuldigte konnten identifiziert
werden. Die Plattformen wurden abgeschaltet und mehr als 300.000 Links
zu kinderpornografischen Inhalten gelöscht.
Kampf gegen Cyber-Drogenhandel auf Darknet-Handelsplattform.
Nicht erst seit der Pandemie hat sich Drogenhandel ins Internet
verlagert. Der ZCB ist es gelungen, die bundesweit erste relevante Verurteilung
u. a. wegen Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet zu
erreichen. Ein Informatik-Student aus Niederbayern, Betreiber von „Deutschland
im Deep Web 3“, wurde nach Anklage der ZCB
von der für ganz Bayern zuständigen Cyberstrafkammer am Landgericht
Bamberg zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sein
Portal galt als eine der größten Darknet-Handelsplattformen
Deutschlands. Auf der Plattform wurde u. a. digital mit Ketamin, LSD und
Ecstasy gedealt. Das Betrugsphänomen
Fake-Shops. Sie locken im Internet mit Schnäppchenpreisen,
liefern die bezahlte Ware aber nie aus. Eine der beiden ZCB-Arbeitsgruppen
Wirtschaftscybercrime – bestehend aus fünf Staatsanwältinnen
und Staatsanwälten – ermittelt auch erfolgreich gegen Betreiber
von Fake-Shops.
Anfang November 2023 wurde Anklage gegen zwei
mutmaßliche Betreiber von Solarmodul-Fake-Shops
erhoben, die mehr als 400.000 Euro erbeutet haben sollen.
Innovative Ermittlungswerkzeuge: Im April 2023 schloss
Bayern eine Kooperation mit Spitzenforschern aus Wien. Eisenreich:
„Mit der Zusammenarbeit wollen wir einen erfolgreichen Fake-Shop Detector
mit Blick auf die besonderen Anforderungen der ZCB zu einem Ermittlungswerkzeug
weiterentwickeln.“

 

Betrug mit virtuellen Debitkarten. Online-Betrüger haben zunehmend
junge Menschen im Visier. Eine Methode ist der Betrug mit virtuellen Debitkarten.
Mit Phishing-Mails und Anrufen falscher Bankmitarbeiter sollen die mutmaßlichen
Täter Kontodaten erbeutet haben, mit denen sie virtuelle Debitkarten
erstellten und u. a. bundesweit Mobiltelefone und Gutscheine kauften. Gesamtschaden:
etwa 1,5 Millionen Euro bei 245 Geschädigten. Nach umfangreichen
Ermittlungen der ZCB sind nun drei Beschuldigte bei der Cyberstrafkammer
in Bamberg angeklagt. Gegen weitere sieben Beschuldigte dauern die Ermittlungen
noch an. Illegale Billig-Abos für Bezahlfernsehen.
Relativ neu ist das Phänomen IPTV (Internet Protocol Television).
Dabei handelt es sich um die Übertragung von Pay-TV über das
Internet. Kriminelle versuchen immer wieder, die Sendesignale zu kopieren
und illegal eigenen Kunden zur Verfügung zu stellen. Der ZCB ist es
gelungen, zwei Anbieter dieses illegalen IPTV vor dem Landgericht Würzburg
anzuklagen. Sie sollen über einen mindestens vierstelligen Kundenkreis
verfügt haben. Strafschärfend könnte sich auswirken: Das
Angebot enthielt Sender, deren Verbreitung in Deutschland aufgrund des
russischen Angriffs auf die Ukraine verboten ist. Folglich steht auch ein
Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz im Raum.
Minister Eisenreich: „Die Arbeit der ZCB
ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rechtlicher und technischer
Hinsicht sehr fordernd. Im Bereich Kinderpornografie kommt noch der belastende
Umgang mit unerträglichen Missbrauchsdarstellungen dazu. Ich möchte
den Ermittlerinnen und Ermittlern von Herzen für Ihren großen
persönlichen Einsatz für die Sicherheit Bayerns danken.“
Eisenreich appelliert erneut an die Bundesregierung, den
Strafverfolgern die notwendigen gesetzlichen Ermittlungswerkzeuge zur Verfügung
zu stellen: „Das gilt vor allem für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung.
Bei schweren Straftaten wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern werden
den Ermittlerinnen und Ermittlern unnötig Steine in den Weg gelegt.
Die verpflichtende, zeitlich befristete Speicherung von IP-Adressen wird
dringend benötigt, um die Täter identifizieren zu können.
Auch bei der Verfolgung anderer schwerer und schwerster Straftaten, wie
z.B. Terrorismus oder organisiertem Drogen- und Waffenhandel können
IP-Adressen eine wichtige oder gar die einzige Spur sein.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion