München:
Gemeinsame Erklärung des B-Koordinators Staatsminister
Georg Eisenreich, der A-Koordinatorin Senatorin Anna Gallina und der Vorsitzenden
der Justizministerkonferenz Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann zur institutionellen
Stärkung des Bundesverfassungsgerichts
Die unabhängige Stellung des Bundesverfassungsgerichts soll mit einer Grundgesetzänderung
besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden. Im Bund wird über
entsprechende Maßnahmen diskutiert. Auf Länderebene wird bereits
an einem konkreten Gesetzentwurf gearbeitet. Die Justizministerkonferenz
hatte hierzu bereits Ende vergangenen Jahres eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zum wehrhaften Rechtsstaat unter Federführung Hamburgs eingesetzt.
Der Gesetzentwurf wird erarbeitet auf Grundlage von Vorarbeiten Nordrhein-Westfalens
und im Austausch mit einer ehemaligen Richterin und einem ehemaligen Richter
am Bundesverfassungsgericht. Gegenstand der Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
sind u.a. die Verankerung der doppeltqualifizierten
Mehrheit zur Wahl der Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht
in der Verfassung die Festlegung der zwölfjährigen
Amtszeit und das Verbot der Wiederwahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
im Grundgesetz eine verfassungsrechtliche Regelung
zur Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des nachfolgenden
Mitglieds eine verfassungsrechtliche Regelung zur
Ersatzbestimmung von Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts im Falle
von Wahlblockaden die Aufnahme einer Regelung ins
Grundgesetz, dass Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
der Zustimmung des Bundesrates bedürfen die Verankerung
der Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im
Grundgesetz Bayerns Justizminister Georg Eisenreich
(CSU), Koordinator der von CDU und CSU geführten Justizressorts:
„Fast 75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes erleben
wir derzeit Entwicklungen, die eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen.
Feinde des Rechtsstaats und der Demokratie bedrohen unsere freiheitliche
Gesellschaft auch von innen. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und insbesondere
die Hüter unserer Verfassung entschlossen und konsequent schützen.
In vielen Demokratien, in denen autoritäre und extreme Parteien Einfluss
gewinnen, sind die Verfassungsgerichte und die gesamte Justiz eines der
ersten Ziele. Deshalb müssen wir jedem Vorstoß, die Rechtsstaatlichkeit
auszuhöhlen und die Unabhängigkeit der Justiz einzuschränken,
entschieden entgegentreten. Die Länder arbeiten derzeit parteiübergreifend
in einer von der Justizministerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe an
einem Maßnahmenbündel unter anderem zur Stärkung des Verfassungsgerichts.
Es ist an der Zeit, effektive Schutzmechanismen zur Sicherung der Unabhängigkeit
unseres Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern.“
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), Koordinatorin
der von Grünen, SPD, Linken und FDP geführten Justizressorts:
„Es ist an der Zeit, dass wir über Parteigrenzen hinweg in Bund
und Ländern gemeinsam für einen wehrhaften Rechtsstaat eintreten.
Die Justizministerkonferenz hatte dafür Ende vergangenen Jahres mit
einer Arbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs und Beteiligung des
Bundesjustizministeriums den Weg bereitet. Ich freue mich, dass es nun
auch auf Bundesebene Bewegung bei diesem Thema gibt. Unser Gesetzentwurf
entsteht auf Grundlage von Vorarbeiten Nordrhein-Westfalens und im Austausch
mit einer ehemaligen Richterin und einem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht.
Wir müssen neben der verfassungsrechtlichen Absicherung von Wahl,
Stellung und Verfahren auch Vorkehrungen gegen Blockaden bedenken. Wir
werden auf Grundlage unseres intensiven fachlichen Austauschs Vorschläge
in den gemeinsamen Prozess einbringen. In Zeiten der Polarisierung ist
ein breiter politischer Konsens notwendig. Wir müssen zügig,
aber abgewogen handeln. Die Länder sind bereit, mit einem konkreten
Gesetzentwurf ihren Beitrag zu einer fundierten Debatte zu leisten.“
Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD),
Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2024: „Ich bin nicht
nur als Vorsitzende der Justizministerkonferenz, sondern auch als Staatsbürgerin
und Demokratin froh über den breiten Konsens in Bund und Ländern,
die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker zu schützen
und es immuner gegen Angriffe zu machen. Wie nötig das ist, zeigen
die Erfahrungen in anderen Ländern. Wenn Antidemokraten an die Macht
kommen, ist die unabhängige Justiz oft ihr erstes Angriffsziel. Das
Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht und Hüter
des Grundgesetzes repräsentiert den Rechtsstaat in herausgehobener
Weise. Deshalb haben wir als Justizministerkonferenz bereits im letzten
Jahr begonnen, konkrete Vorschläge zu seinem Schutz zu erarbeiten.
Ich hoffe, dass wir in den kommenden Monaten konkrete Ergebnisse dieses
Prozesses sehen und diese dann auch auf Bundesebene umgesetzt werden. Wir
sind davon unabhängig auch gut beraten, die Justiz insgesamt immuner
gegen illegitime Eingriffe zu machen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen
konsequent entgegenzutreten. Ohne eine unabhängige Justiz als Garantin
des Rechtsstaats ist die Demokratie in akuter Gefahr, einen schnellen Tod
zu sterben. Das dürfen wir nicht zulassen.“
Quelle:stmj.bayern.de