München:
Neues Gesetz zur Entlastung von Betreuerinnen
und Betreuer
Berlin greift Vorschlag aus Bayern auf / Justizminister
Eisenreich: „Der Einsatz von Ehrenamtlichen ist in der rechtlichen Betreuung
von unschätzbarem Wert. Sie dürfen nicht durch unnötige bürokratische
Hürden abgeschreckt werden
.“ Der Bundesgesetzgeber hat ein neues Gesetz zur Entlastung von Betreuerinnen und Betreuern verabschiedet,
das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht folgende
Änderungen vor: Inflationsausgleich
im Zeitraum von 1. Januar 2024 bis Ende 2025 für berufliche Betreuerinnen
und Betreuer und Betreuungsvereine i. H. v. 7,50 Euro pro Monat
und pro geführter Betreuung sowie 24 Euro für ehrenamtliche Betreuerinnen
und Betreuer pro Jahr und pro geführter Betreuung. Bayerns
Justizminister Georg Eisenreich: „Den Ländern ist es
in den intensiven Verhandlungen mit dem Bund gelungen, eine Einigung zu
erzielen, so dass der Inflationsausgleichs zum 1. Januar 2024 in Kraft
treten konnte. Damit kommen den Betreuerinnen und Betreuer sowie den Betreuungsvereinen
die dringend notwendigen finanziellen Verbesserungen zeitgerecht zugute.“
Weniger Bürokratie für ehrenamtliche
Betreuerinnen und Betreuer. Eisenreich: „Ich freue
mich, dass Berlin damit auch unseren Vorschlag zum Abbau bürokratischer
Hürden in der rechtlichen Betreuung aufgegriffen hat.“ Die Justizministerkonferenz
hatte im Mai 2023 auf Initiative Bayerns den Bund aufgefordert, neue, weniger
bürokratische Lösungen zu schaffen. Niedersachsen, Baden-Württemberg
und das Saarland waren der bayerischen Initiative beigetreten.
Hintergrund zum Bürokratieabbau: Seit 1. Januar
2023 sind ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer verpflichtet, vor der
Übernahme einer Betreuung ein Führungszeugnis und eine Auskunft
aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen (§ 21 Absatz 2 Satz 1 Betreuungsorganisationsgesetz).
Eisenreich: „Das kostet Zeit und Nerven, vor allem wenn die
Betreuerinnen und Betreuer keinen Online-Zugang haben. Im schlimmsten Fall
kann sogar die Übernahme der Betreuung daran scheitern. Deshalb ist
es gut, dass die Betreuungsbehörden künftig die Auskunft aus
dem Schuldnerverzeichnis selbst einholen können. Der Einsatz von Ehrenamtlichen
ist in der rechtlichen Betreuung von unschätzbarem Wert. Sie dürfen
nicht durch unnötige bürokratische Hürden abgeschreckt werden.“
Bayern hatte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bereits
mit einer landesrechtlichen Änderung entlastet. Seit dem 1. Januar
2023 können diese ihre Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gebührenfrei
erhalten. Auf Anregung Bayerns beschlossen zwischenzeitlich sämtliche
Bundesländer, ihre ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in gleicher
Weise zu unterstützen.
Quelle:stmj.bayern.de