Berlin:
Nachhaltige Produkte werden EU-weit neuer Standard
Die EU-Mitgliedstaaten haben heute die neue Ökodesign-Verordnung
beschlossen. Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt
kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar
sowie energieeffizient sind. Mit der Verordnung will die EU vor allem die
Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen
stoppen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Bundesumweltministerin Steffi
Lemke: „Die neue Ökodesign-Verordnung der EU ist ein Meilenstein für
die umweltfreundliche Gestaltung von Produkten. Zukünftig können
Anforderungen an das Produktdesign gestellt werden, die dafür sorgen, dass
Produkte länger halten, reparierbar sind, recyceltes Material enthalten
und gut recycelt werden können. Für eine echte Kreislaufwirtschaft
müssen wir den gesamten Lebensweg von Produkten in den Blick nehmen: von
der Gewinnung von Rohstoffen bis zur Entsorgung. Das Produktdesign ist
dabei ein zentraler Hebel. Ich begrüße ganz besonders, dass Hersteller
und Vertreiber gebrauchsfähige Textilien nicht mehr einfach vernichten
dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt aus der Wegwerfgesellschaft und hin
zu einer mehr und mehr zirkulären Wirtschaft.“
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Heute ist ein
wegweisender Tag für den European Green Deal. Die neue
Ökodesign-Verordnung wird den gesamten Lebenszyklus von Produkten
betrachten – vom Design über den Betrieb bis hin zur Reparatur oder dem
Recycling. Sie besitzt daher großes Potenzial für die klimafreundliche
Kreislaufwirtschaft und die Entstehung von grünen Leitmärkten. Ökodesign
ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer
Industrie, denn es steht für Qualität, Effizienz und
Ressourcensparsamkeit. Einheitliche europäische Mindestanforderungen
unterstützen zudem den freien Warenverkehr im Binnenmarkt und helfen, neue
Märkte und Marktanteile zu erschließen.“
In den Verhandlungen zur neuen Ökodesign-Verordnung hatte sich die
Bundesregierung für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Förderung
der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung sowie für ein Verbot der
Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten stark gemacht – mit Erfolg.
Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt nur für
energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Anwendungsbereich der neuen
Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Produkte. Dabei stellt die neue
Verordnung zwar selbst keine Anforderungen an einzelne Produkte. Allerdings
formuliert sie grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in
nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden
sollen (delegierte Rechtsakte). Die Leistungsanforderungen decken den
gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab. Sie machen Vorgaben für Aspekte
der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, wie z.B. Langlebigkeit,
Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischer Fußabdruck oder
Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Nach Inkrafttreten der Verordnung
wird die Europäische Kommission die Produktregelungen auf den Weg bringen,
als Erstes für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium,
Reinigungsmittel und Chemikalien. Dabei sind Übergangsfristen von 18
Monaten vorgesehen, den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen
wird besonders Rechnung getragen.
Von den Regeln der neuen Ökodesign-Verordnung profitieren Verbraucherinnen
und Verbraucher. Denn durch geringeren Stromverbrauch sowie Langlebigkeit
und Reparierbarkeit ihrer Produkte sparen sie Kosten. Zugleich bekommen
Verbraucherinnen und Verbrauchern hilfreiche Tools für ihre
Kaufentscheidung an die Hand, z.B. einen Digitalen Produktpass, ein
Ökodesign-Label sowie einen Reparierbarkeits-Index. Über den Digitalen
Produktpass können sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch
Marktüberwachungsbehörden, Entsorger und andere Akteur*innen für sie
relevante Informationen auslesen; z.B. die Kreislauf- und
Recyclingfähigkeit eines Produkts oder künftig auch Informationen zu
besorgniserregenden Stoffen.
Nach dem Beschluss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten muss
die Ökodesign-Verordnung formal im Europäischen Parlament angenommen
werden. Nach dem finalen Beschluss des Rats kann die Verordnung –
voraussichtlich im 2. Quartal 2024 – in Kraft treten.
Quelle: bmuv.de