Berlin:
PLANAK beschließt GAK-Rahmenplan für die Jahre 2024-2027
Im Fokus: Zukunftsfeste Tierhaltung, besserer Weidetierschutz und nachhaltige Agrarstruktur
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat in seiner heutigen Sitzung den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für die Jahre 2024 bis 2027 beschlossen. Zentrales Thema war daneben der zukunftsfeste Umbau der Tierhaltung. Der PLANAK nahm die erforderlichen Anpassungen in der GAK vor, damit das Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in tiergerechtere Stallbauten und laufenden Mehrkosten für mehr Tierschutz in der Schweinehaltung Anfang 2024 starten kann. Um einheitliche Bedingungen sicherzustellen wurden die bestehenden Förderungen dazu aus dem GAK-Rahmenplan genommen.
Dazu erklärt der PLANAK-Vorsitzende, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir: „Ich danke den Ländern für die konstruktive Zusammenarbeit! Wir haben gemeinsam einen wichtigen Schritt getan, um unseren Landwirtinnen und Landwirten verlässliche und für ganz Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen zu geben. Das bringt Planungssicherheit, damit die Tierhaltung bei uns eine Zukunft hat. Wir werden den Betrieben eine abgestimmte Förderung aus einem Guss bieten: Wir unterstützen sie mit einem Bundesprogramm beim Umbau bestehender Anlagen und den Bau neuer Ställe. Auch die laufenden Mehrkosten in der Schweinehaltung werden berücksichtigt. Um Doppelförderung zu vermeiden, haben wir die GAK entsprechend angepasst.“
Mit dem für Anfang 2024 geplanten Inkrafttreten des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung soll es gleiche Förderbedingungen für Schweineställe in allen Ländern geben: Die laufende Förderung der besonders tiergerechten Schweinehaltung wird aus der GAK herausgelöst, die investive Förderung von Stallbaumaßnahmen für die Schweinehaltung zur Verbesserung des Tierwohls wird befristet bis zum Jahresende 2027 in der GAK ausgesetzt. Weiter in der GAK möglich bleiben die Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz in Ställen sowie die befristete Modernisierungsförderung im Bereich Sauenhaltung.
Weiter sagt Bundesminister Özdemir zu dem beschlossenen GAK-Rahmenplan: „Trotz der Sparvorgaben für den Haushalt 2024 haben wir bei den parlamentarischen Beratungen noch einiges für die ländlichen Räume herausholen können. Die GAK-Kürzungen wurden um 66,8 Millionen Euro deutlich abgemildert. Das ist ein echter Erfolg, der den Menschen in den ländlichen Räumen zugutekommt. Jede Investition stärkt die regionale Wertschöpfung, fördert Engagement und Ehrenamt und stärkt so den Zusammenhalt unseres Landes. Auch hier danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern für die guten Beratungen, wie wir das Geld optimal einsetzen können.“
Der PLANAK hat folgende weitere Maßnahmen beschlossen:
• Die Förderhöhen wurden bei den laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf (Maßnahme 4 J 2.0) an gestiegene Kosten angepasst, um Weidetierhalterinnen und -halter beim Herdenschutz verlässlich zu unterstützen. Weidehaltung trägt besonders zum Tierschutz und Erhalt von Grünland und so zur Biodiversität bei.
• Im Förderbereich 4 „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ erfolgt die Ausweitung des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz auf Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten. Die verstärkte Förderung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, mit öffentlichem Geld stärker öffentliche Leistungen zu honorieren. Die Änderung wird derzeit bei der Europäischen Kommission notifiziert.
• Um künftig die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten zu stärken, wird im Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ der GAK ein Zuschlag für Betriebe aufgenommen, die ihre Produkte in regionalen Wertschöpfungsketten erfassen, verarbeiten und vermarkten. Dadurch erhöht sich der Zuschuss zu den Kosten einer Investition.
• Über die Fördermaßnahme „Regionalbudget“ des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ können Kleinprojekte gefördert werden, die insbesondere einen Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung, zum sozialen und kulturellen Leben, zur Freizeit und Erholung und somit für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch auf dem Land leisten. Um die ländliche Entwicklung in der Verantwortung der engagierten Menschen vor Ort weiter zu unterstützen, wird diese Art von Regionalbudgets nun dauerhaft und nicht mehr befristet als Fördermaßnahme in der GAK angeboten.
Hintergrund:
Das wichtigste nationale Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und für die Entwicklung ländlicher Gebiete ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Vorsitzender), der Bundesminister der Finanzen sowie die zuständigen Ministerinnen/Senatorinnen und Minister/Senatoren der Länder beschließen im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), welche Einzelmaßnahmen über dieses nationale Förderinstrument unterstützt werden können. Angebot und Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgen durch die Länder. Der Bund erstattet den Ländern 60 Prozent der dafür von den Ländern geleisteten Ausgaben, beim Küstenschutz sind es 70 Prozent. Für das Jahr 2024 ist vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2024 geplant, dass der Bund den Ländern im Rahmen der GAK insgesamt 907 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Ferner ist geplant, dass GAK-Waldmaßnahmen mit Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 120 Millionen Euro finanziert werden können.
Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt auf Basis eines seit dem Jahr 2000 geltenden Schlüssels, bei dem die unterschiedlichen agrarstrukturellen Verhältnisse ebenso wie die historischen Entwicklungen (z. B. die Wiedervereinigung Deutschlands) berücksichtigt wurden.
Quelle:bmel.bund.de