München:

Energiewende vorantreiben

Bund plant Abbau bürokratischer Hürden für Balkonkraftwerke / Bayerns Justizminister
Eisenreich: „Jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann helfen.
Deshalb freue ich mich, dass unser bayerischer Vorschlag aufgegriffen wurde.“

para

Gute Nachricht für die Betreiber von Balkonkraftwerken:
Die Bundesregierung hat heute (13. September) einen vom Bundesjustizministerium
vorlegten Gesetzentwurf beschlossen. Er sieht den Abbau rechtlicher Hürden
für den Einsatz von Steckersolargeräten vor. Bayerns
Justizminister Georg Eisenreich: „Jede Kilowattstunde Strom
aus erneuerbaren Energien kann helfen. Deshalb freue ich mich, dass der
Bund unseren Vorschlag aus Bayern aufgegriffen hat.“ Nach
dem Wohnraumietrecht braucht der Mieter für bauliche Änderungen
an der Wohnung die Zustimmung des Vermieters. Bei Wohnungseigentümern
bedarf es eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft. Bayern hatte
deshalb bei der Justizministerkonferenz im November 2022 vorgeschlagen,
im Gesetz einen Anspruch auf Genehmigung von Balkonkraftwerken zu verankern
und Mini-Photovoltaikanlagen als „privilegierte Maßnahmen“
in § 20 Absatz 2 Wohneigentumsgesetz und § 554 Bürgerliches
Gesetzbuch aufzunehmen. Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt,
Sachsen, Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern hatten den
Vorschlag, der einstimmig angenommen wurde, als Mitantragssteller unterstützt.

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion