Berlin:

Expertenrat veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023

 

Der Expertenrat für Klimafragen hat heute seine Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023
veröffentlicht, gleichzeitig das Umweltbundesamt den zugrunde liegenden Projektionsbericht der
Bundesregierung. Dazu teilt das BMWK mit:
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat die Wirkungsabschätzung des Entwurfs für ein
Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung überprüft und am heutigen Dienstag eine Stellungnahme
dazu veröffentlicht.


Der Expertenrat für Klimafragen erkennt mit seiner heute vorgelegten Stellungnahme an, dass mit den
vorgelegten Maßnahmen ein signifikanter Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird, verweist dabei
allerdings auch auf bestehende Unsicherheiten und weitere nötige Anstrengungen. Wesentliche
Grundlage für die Wirkungsabschätzung ist der Klimaschutz-Projektionsbericht 2023 der
Bundesregierung, der heute veröffentlicht wurde. Während der vorherige
Klimaschutz-Projektionsbericht aus dem Jahr 2021 noch eine kumulierte Überschreitung der im
Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2030 festgeschriebenen Jahreshöchstmengen von mehr als 1100 Millionen
Tonnen klimaschädliche Treibhausgase auswies, wird diese Klimaschutzlücke gemäß aktueller
Projektion je nach Szenario auf rund 200-330 Millionen Tonnen reduziert.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck:
„Die Klimaschutzlücke, die die Vorgängerregierung hinterlassen hat, wird um bis zu etwa 80 Prozent
geschlossen. Das ist ein großer Fortschritt, weil wir viele entscheidende Weichen gestellt haben –
vom Ausbau der Erneuerbaren bis zum Klima- und Transformationsfonds und der gezielten Förderung der
Dekarbonisierung der Industrie. Aber natürlich ist noch viel zu tun und die Umsetzung ist
entscheidend. Daran zu arbeiten, ist eine Aufgabe für die gesamte Regierung.“
Der Beitrag zur Verringerung der Klimaschutzlücke variiert dabei stark von Sektor zu Sektor.
Mit der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2023 hat die Bundesregierung viele Maßnahmen, wie den
schnelleren Erneuerbaren- Ausbau, das Deutschlandticket und das Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz (ANK), bereits umgesetzt. Weitere Maßnahmen, wie das GEG, die Klimaschutzverträge für
die Transformation der Industrie oder die CO2-orientierte LKW-Maut, wurden auf den Weg gebracht.
Die verbleibende Klimaschutz-Lücke ist laut Projektionsbericht 2023 zu etwa zwei Dritteln auf den
Verkehrssektor zurückzuführen.
Der restliche nicht-Verkehrssektor-Anteil der Lücke ist in etwa gleichen Teilen dem Gebäude- und
dem Industriesektor zuzuordnen. Die Lücke im Gebäudesektor wird laut ERK–Expertenrat für
Klimafragen insbesondere durch die im parlamentarischen Verfahren zum GEG diskutierten längeren
Übergangsfristen zur Erfüllung der 65 Prozent Erneuerbare Energien Pflicht für neue Heizungen etwas
größer als im Projektionsbericht 2023 angenommen. Es kommt jetzt darauf an, das im Gebäudesektor
auf den Weg gebrachte Instrumentarium ambitioniert umzusetzen.
Ähnliches gilt für den Industriesektor: Hier kommt der Projektionsbericht zum Schluss, dass der von
der Bundesregierung gewählte Instrumentenmix grundsätzlich geeignet ist, die 2030-Ziele zu
erreichen. Es ist daher für die Einhaltung der Ziele im Industriesektor besonders wichtig, dass die
Förderprogramme zur Dekarbonisierung sowie die Klimaschutzverträge zeitnah an Fahrt aufnehmen und
die erforderlichen Investitionen seitens der Industrie getätigt werden.
Das BMWK dankt dem Expertenrat für seine Prüfung und Stellungnahme. Die Bundesregierung wird die
Stellungnahme des ERK–Expertenrat für Klimafragen sowie zahlreiche eingegangene Stellungnahmen aus
dem Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess nun intensiv prüfen und bei ihrer weiteren Arbeit an der
Umsetzung der jetzt vereinbarten Maßnahmen und bei den notwendigen weiteren Anstrengungen zur
Schließung der verbleibenden Klimaschutzlücke einbeziehen.
Hintergrundinformation zum Expertenrat für Klimafragen:
Der Expertenrat wurde auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes eingerichtet. Er überprüft gemäß
aktuell geltender Rechtslage die Treibhausgasemissionsdaten im Hinblick auf die Einhaltung der
Jahresemissionsmengen der Sektoren, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt sind. Darüber hinaus
prüft er die Treibhausgasminderungswirkung von Klimaschutzmaßnahmen in Sofortprogrammen und
Klimaschutzprogrammen der Bundesregierung und veröffentlicht alle zwei Jahre ein umfassendes
Gutachten zu bisherigen Entwicklungen und Trends der Treibhausgasemissionen.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230822-expertenrat-stellungnahme-klimaschutzprogramm-2023.html

Quelle:abo-bmwi.de

Von redaktion