Neu-Ulm – Deggendorf – Dillingen::
Teen Court Projekte / Justizminister Eisenreich
trifft Schülerrichterinnen und -richter im Münchner Justizpalast / Eisenreich:
„Schülergerichte sind ein bayerisches Erfolgsmodell. Allein im Jahr 2022
wurden mehr als 320 Fälle verhandelt“ / Besuch der Weiße-Rose-Ausstellung
Handy geklaut, Mofa frisiert: Die Fälle sind echt,
die Richterinnen und Richter sind so jung wie die Beschuldigten. Im Rahmen
des Projekts Teen Court verhandeln Schülerinnen und Schüler die
Straftaten von Gleichaltrigen. Auf Einladung des bayerischen Justizministers
Georg Eisenreich kamen gestern (12. Juli) mehr als 100 bayerische
Schülerrichterinnen und -richter in den Münchner Justizpalast.
Dort ehrte der Justizminister sie für ihr rechtsstaatliches Engagement.
Das deutschlandweit erste Teen-Court-Projekt wurde im Jahr 2000 in
Aschaffenburg gegründet. Mittlerweile gibt es im Freistaat Bayern
zwölf Schülergerichte: Neben Aschaffenburg in München, Augsburg,
Ingolstadt, Passau, Regensburg, Landshut, Ansbach, Memmingen, Neu-Ulm,
Deggendorf und Dillingen. Der Minister: „Schülergerichte
sind ein bayerisches Erfolgsmodell. Seit mehr als 20 Jahren arbeiten Justiz,
lokale soziale Einrichtungen und junge Menschen zusammen. In den Teen Courts
findet dann ein Dialog auf Augenhöhe statt, und es wird gemeinsam
eine Sanktion erarbeitet. Die Schülerrichterinnen und -richter in
Bayern haben allein im Jahr 2022 mehr als 320 Fälle verhandelt.“
Wie funktioniert das Schülergericht?
@stmj.bayern.de
Die Staatsanwaltschaften können geeignete Jugendsachen an
die Schülergerichte weitergeben (schwere Straftaten sind ausgenommen).
Bei den Straftaten handelt es sich meist um typische Jugenddelikte
wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder leichte Körperverletzung.
Verhandelt wird nicht im Gerichtssaal, sondern am runden
Tisch. Dort stellen sich junge Straftäter einem Gremium aus drei Schülerrichterinnen
und -richtern in Begleitung von Sozialpädagogen. Eisenreich:
„Sie arbeiten die Tat in einem intensiven Gespräch gemeinsam
auf; vor allem Hintergründe, Motive und Folgen der Tat werden beleuchtet.
Auf Augenhöhe wird eine erzieherische Maßnahme als Reaktion
auf die Straftat erarbeitet. Damit erreichen wir eine höhere Akzeptanz.“
Auch für die Schülerrichter sei das Projekt ein Gewinn: „Die
Schülerrichterinnen und -richter übernehmen Verantwortung und
setzen sich für die Durchsetzung des Rechts ein. Ihre Erfahrungen
geben sie an ihre Mitschüler weiter. Das stärkt unseren Rechtsstaat
über das Projekt hinaus.“ Statt eines Urteils
vereinbaren die jungen Richterinnen und Richter mit dem Täter eine
erzieherische Maßnahme, z. B. Arbeitsleistung, Handy-Entzug,
Aufsatz oder Referat. Die Schülerrichter wachen über das Einhalten
der Maßnahmen. Danach stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren
in der Regel ein. Sie kann aber auch Anklage erheben, insbesondere wenn
die Auflagen nicht erfüllt worden sind. Zudem
besichtigten die Schülerrichterinnen und -richter die neu gestaltete
Dauerausstellung „Willkür im Namen des Deutschen Volkes“
im Saal 253 des Münchner Justizpalastes – ein Originalschauplatz,
an dem im April 1943 der zweite Prozess gegen 14 Angeklagte der Weißen
Rose stattfand. Die Ausstellung führt die Zerstörung des Rechtsstaats
durch die Nationalsozialisten eindrücklich vor Augen. Daneben stand
ein Besuch der DenkStätte Weiße Rose am Lichthof der Ludwig-Maximilians-Universität
München auf dem Programm der Schülerinnen und Schüler.
Bayerns Justizminister: „Staat und Gesellschaft
müssen sich konsequent gegen Hass, Ausgrenzung und antidemokratisches
Denken wehren. Daran erinnern uns die Schicksale der Widerstandskämpfer
der Weißen Rose. Die Ausstellungen zeigen uns wichtige Lehren für
die Gegenwart auf. Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat, Frieden
und Freiheit, sind nicht selbstverständlich. Mit ihrem Engagement
leisten die Schülerrichterinnen und Schülerrichter einen wichtigen
Beitrag für unseren Rechtsstaat und damit auch für unsere Demokratie.
Hierfür danke ich allen Schülerrichterinnen und Schülerrichtern
und allen Beteiligten der Staatsanwaltschaften, sozialen Trägern und
Schulen, die die Teen Court Projekte erst möglich machen. Allen Schülerrichterinnen
und Schülerrichtern wünsche ich weiterhin viel Erfolg für
ihre Arbeit und noch wichtiger stets ausgewogene Entscheidungen.“
Quelle: stmj.bayern.de