Berlin:
Kabinett legt Evaluierungsbericht zu Gasspeicherregelungen vor
Das Bundeskabinett hat heute einen Evaluierungsbericht zu den Gasspeicherregelungen des EnWG
verabschiedet. Der Bericht wird jetzt dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
Der Bericht kommt zum Fazit, dass sich die im Zuge der angespannten Situation auf den
Energiemärkten im letzten Jahr eingeführten Regeln bewährt haben. Die entsprechenden Maßnahmen
haben hohe Füllstände der Gasspeicher sichergestellt und so maßgeblich zur Versorgungssicherheit
und Entspannung auf den Energiemärkten beigetragen. Das Zusammenspiel von marktlicher Befüllung und
einem ergänzenden Tätigwerden des Marktgebietsverantwortlichen hat sich im vergangenen Krisenjahr
insgesamt bewährt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) spricht sich daher
für eine Verlängerung der Regelungen für weitere zwei Jahre bis zum 1. April 2027 aus.
Im Einzelnen:
Die Anpassung der Gasspeicherregulierung im Jahr 2022 war ein ganz wesentlicher Baustein dafür,
dass eine Gasmangellage vermieden werden konnte und die Lage insgesamt beherrschbar geworden ist.
Zu Beginn des Winters 2021/2022 lagen die Gasspeicherfüllstände nur bei rund 68 Prozent (Stand 1.
November 2021), zu Ende März 2022 betrug der bundesweit durchschnittliche Füllstand sogar nur noch
rund 26 Prozent. Der größte deutsche Gasspeicher Rehden war zu Beginn des Winters 2021/2022 nur zu
rund 9,5 Prozent gefüllt (Stand 1. November 2021) und zu Ende März 2022 fast vollständig leer (< 1
Prozent).
In der Folge hat die Bundesregierung die Regulierung angepasst und unter anderem die eingeführten
Füllstandsvorgaben erhöht – insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine und der vertragswidrigen Einstellung der Gaslieferungen durch die Nord Stream 1 Pipeline
durch Russland im vergangenen Jahr.
So sind folgende Füllstandsvorgaben nach dem Gesetz in Verbindung mit der relevanten Verordnung
einzuhalten: 1. September 75 Prozent 1. Oktober: 85 Prozent 1. November: 95 Prozent 1. Februar: 40
Prozent.
Im Bundesdurchschnitt wurden die Füllstandsvorgaben noch vor den jeweiligen Stichtagen erreicht.
Derzeit liegt der Füllstand der deutschen Speicher im Schnitt bei rund 80 Prozent. Das Zwischenziel
für September von 75 Prozent wurde bereits Anfang Juni 2023 erreicht.
Die Sicherstellung der Gasversorgung bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe und stellt sich auch
nach Ablauf der aktuell vorgesehenen Befristung zum 1. April 2025. Das BMWK spricht sich daher für
eine Verlängerung der §§ 35a ff. EnWG („Gasspeichergesetz“) bis 1. April 2027 – d.h. weitere zwei
Jahre – aus.
Auch müssen die Gasspeicherfüllstandsvorgaben zusammengedacht werden mit dem parallellaufenden
Prozess der Inbetriebnahme von schwimmenden und landseitigen LNG-Terminals. Wilhelmshaven und
Brunsbüttel sind bereits in Betrieb gegangen, aber andere befinden sich noch in der Planungs- und
Bauphase, so dass dieser Prozess andauert bis alle Kapazitäten hier zur Verfügung stehen. Daher
bleibt die Befüllung der Gasspeicher ein wichtiger Baustein für die Gewährleistung der
Versorgungssicherheit.
Das BMWK wird eine entsprechende Gesetzesänderung für die Verlängerung der Füllstandsvorgaben
vorbereiten und nach der parlamentarischen Sommerpause ins Kabinett und anschließend in den
Bundestag einbringen.
Den Evaluierungsbericht finden Sie hier.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230628-kabinett-legt-evaluierungsbericht-zu-gasspeicherregelungen-vor.html
Quelle:abo-bmwi.de