Brüssel:
Die Mitgliedstaaten der EU haben heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) eine Einigung
zum 11. EU-Sanktionspaket erzielt.
Der Rat wird das Paket nun im schriftlichen Verfahren
kurzfristig beschließen; es tritt im Anschluss in Kraft. Mit dem Paket stärkt die EU ihr
Instrumentarium, um konsequent gegen die Sanktionsumgehung vorgehen zu können.
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Die Umgehung von Sanktionen ist
nicht akzeptabel. Wir müssen entschlossen dagegen angehen. Hierfür habe ich im Februar Vorschläge
vorgelegt, die das heute beschlossene 11. Sanktionspaket in zentralen Punkten aufgreift. Mit dem
neuen Maßnahmenbündel können wir EU-weit besser und effektiver gegen die Sanktionsumgehung
vorgehen. Damit untermauern wir als EU abermals unsere Entschlossenheit und Einigkeit gegenüber der
völkerrechtswidrigen russischen Aggression. Jetzt gilt es, die Maßnahmen des 11. Pakets konsequent
umzusetzen.“
Kern des 11. Sanktionspakets ist ein Maßnahmenbündel gegen die Umgehung der Sanktionen über
Drittstaaten. Vorgesehen ist, dass wir mit den betroffenen Drittstaaten noch enger zusammenarbeiten
und gemeinsam gegen die Sanktionsumgehung vorgehen. Darüber hinaus stellt das Sanktionspaket
weitere Handlungsoptionen zur Verfügung: Möglich sind Maßnahmen gegen einzelne Unternehmen aus
Drittstaaten, aber auch Exportbeschränkungen gegenüber Drittstaaten selbst. Solche
Exportbeschränkungen für einzelne besonders kritische Güter gegenüber Drittstaaten kommen in
Betracht, wenn alle anderen Bemühungen ohne Erfolg bleiben.
Auch wird eine sogenannt Jedermannspflicht im Sanktionspaket jetzt auch für den Bereich der
handelsbezogenen Verbote des Russland-Embargos eingeführt. Das bedeutet, es gilt eine an Jedermann
gerichtete allgemeine Informationsoffenlegungspflicht. Wer über sanktionsrelevante Informationen
verfügt, muss diese den Sanktionsdurchsetzungsbehörden melden. Das ist wichtig, denn Hinweise und
Informationen weiterzugeben ist ein entscheidender Baustein für eine effektive Bekämpfung der
Sanktionsumgehung.
Zudem wird der Transit kritischer Güter über Russland in Richtung Drittstaaten stärker
eingeschränkt. Künftig greift das Transitverbot nicht nur für Dual-Use-Güter, sondern auch für die
sog. Advanced-Tech-Güter. Solche Güter könnten zur militärischen und technologischen Stärkung
Russlands beitragen. Der Transit durch Russland birgt besonders starke Umgehungsrisiken, das Verbot
ist daher bei solchen besonders kritischen Gütern eine essentielle Maßnahme.
Eine weitere wichtige Neuerung im 11. Sanktionspaket betrifft das Öl-Importverbot. Die Ausnahme zum
weiteren Bezug von russischem Pipeline-Öl gilt jetzt für Polen und Deutschland nicht mehr. Damit
wird jetzt auch rechtlich nachgezogen, was in Deutschland bereits seit Jahresbeginn umgesetzt
wurde. Deutschland bezieht bereits seit Jahresbeginn keinerlei russisches Öl mehr, auch nicht über
Pipeline. Der Markt hat sich erfolgreich unabhängig gemacht und alternative Bezugsquellen
etabliert. Da ist es nur folgerichtig, wenn dies nun in den Sanktionen verbindlich nachgezogen
wird.
Ein Überblickspapier zu den Maßnahmen gegen Sanktionsumgehung im 11. Sanktionspaket finden Sie hier.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230621-eu-beschliesst-massnahmenbuendel-gegen-sanktionsumgehung.html
Quelle: abo-bmwi.de