München:
Hass und Hetze nehmen weiter zu
Ab Februar 2024 gilt in Europa der „Digital Services Act“ für Internet-Plattformen
/ Antrag bei der Justizministerkonferenz / Bayerns Justizminister Eisenreich:
„Der DSA bringt europaweit Fortschritte im Kampf gegen Hass und Hetze.
Es droht aber ein doppelter Rückschritt gegenüber der deutschen Regelung.
Der Bund ist aufgefordert, Schutzlücken zu beseitigen.“
Am 17. Februar 2024 tritt der „Digital Services Act“ (DSA) in Kraft
Europas Regelwerk für Internetplattformen. Bayerns
Justizminister Georg Eisenreich: „Der DSA bringt insgesamt
Fortschritte im europaweiten Kampf gegen Hass und Hetze. Aber: In seiner
jetzigen Fassung droht ein doppelter Rückschritt gegenüber dem
deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beim Melden und
schnellen Löschen strafbarer Inhalte.“ Auf Initiative
Bayerns hatten die Justizministerinnen und Justizminister den Bund bereits
bei ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2022 aufgefordert zu prüfen,
mit welchen Maßnahmen Rückschritte gegenüber dem NetzDG
in Deutschland kompensiert werden können. Bayern, Berlin, Hessen,
Sachsen-Anhalt und Niedersachsen bringen einen neuen Antrag bei der 94.
Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25. und 26. Mai
in Berlin ein. Darin wird der Bundesjustizminister aufgefordert, in zwei
Bereichen die Möglichkeit ergänzender bundesgesetzlicher Regelungen
zu prüfen. Meldepflicht: Die
in Artikel 18 des DSA enthaltene Meldepflicht ist nicht deutlich definiert.
Eisenreich: „Der Bund sollte im Rahmen der durch
den DSA belassenen Regelungsspielräume rechtssicher klarstellen, dass
Plattformen auch verpflichtet sind, Straftaten gegen die öffentliche
Ordnung wie etwa Volksverhetzung oder Propagandadelikte zu melden.“
Löschen strafbarer Inhalte:
Nach dem NetzDG müssen Betreiber sozialer Netzwerke ihnen gemeldete
strafbare Inhalte binnen festgelegter Fristen löschen. Eisenreich:
„Der DSA verzichtet auf eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung
der Plattformbetreiber. Das heißt: Selbst wenn Plattformen strafbare
Inhalte systematisch nicht löschen, droht ihnen – anders als
nach dem NetzDG – beim DSA kein Bußgeld. Das ist ein klarer
Rückschritt. Der DSA lässt aber ausdrücklich Anordnungen
nationaler Behörden zum Vorgehen gegen rechtswidrige Online-Inhalte
zu. Das muss nun mit Leben erfüllt werden.“
Auch auf europäischer Ebene sollte sich der Bund weiter für
eine einheitliche Melde- und Löschpraxis einsetzen. Eisenreich:
„Der DSA sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ein ‚Europäisches
Gremium für digitale Dienste‘ bilden. Aus Sicht Bayerns wäre
das ein geeigneter Rahmen für einen umfassenden europäischen
Verhaltenskodex und gemeinsame Leitlinien.“ Der bayerische
Justizminister hat den Kampf gegen strafbare Online-Inhalte gleich
zu Beginn seiner Amtszeit auf seine politische Agenda gesetzt. Bereits
zum ersten Januar 2020 bestellte er für die bayerische Justiz Deutschlands
ersten Hate-Speech-Beauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft München
und richtete Spezialdezernate bei allen 22 Staatsanwaltschaften ein. Zudem
schaffte er einfache Online-Meldeverfahren für Betroffene von Hate-Speech.
Eisenreich: „Wir haben unsere Strukturen verstärkt.
Aber auch die Plattformbetreiber müssen mehr Verantwortung bei der
Bekämpfung strafbarer Inhalte auf ihren Internetseiten übernehmen.
Der Bundesjustizminister ist aufgefordert, die durch den DSA entstandenen
Schutzlücken soweit wie möglich zu beseitigen.“
Quelle:stmj.bayern.de