Berlin:
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Die Verabschiedung der
EU-Verbandsklagerichtlinie war ein Meilenstein für die Stärkung der
Verbraucherrechte.
Es ist gut, dass wir uns nun in konstruktiven
Gesprächen auf einen guten Gesetzentwurf verständigen konnten. Dabei war
mir besonders wichtig, dass möglichst viele Verbraucherinnen und
Verbraucher ihre Rechte unkomplizierter geltend machen können. Dafür
haben wir nun gute Lösungen gefunden. Besonders freue ich mich, dass der
Zeitrahmen, wann sich Verbraucher:innen einer Klage anschließen können,
verlängert wurde. Gut ist auch, dass die Anforderungen an klagebefugte
Verbände abgesenkt wurden, so dass mehr Verbände die Möglichkeit
bekommen, Verbraucherrechte einzuklagen.“
Quelle: bmuv.de