München:
Kein Platz für Judenhass / Justizminister Eisenreich
zum Jahresbericht der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus
Bayern: „Judenhass gibt es an den Rändern, in der Mitte der Gesellschaft
und unter Zuwanderern. Es ist unsere Aufgabe, diesen zu erkennen, zu benennen
und zu bekämpfen.“ Die Recherche- und Informationsstelle
Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) hat heute (27. März) ihren Jahresbericht
in München vorgestellt.
Bayerns Justizminister Georg
Eisenreich dazu: „Auch nach dem Ende von Corona können
wir keine Entwarnung geben: Judenhass gibt es an den Rändern, in der
Mitte der Gesellschaft und unter Zuwanderern. Es ist unsere Aufgabe, diesen
zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen.“ Eisenreich
betont: „Bei uns gibt es keinen Platz für Judenhass. Wir bekämpfen
den Judenhass konsequent. Deshalb habe ich für unseren Kampf gegen
Antisemitismus Deutschlands ersten landesweiten Spezialstaatsanwalt ernannt.“
Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Zentrale Antisemitismus-Beauftragte
der bayerischen Justiz, schaltet sich konsequent bei Verfahren von bayernweiter
Bedeutung ein. Minister Eisenreich: „Schon nach kurzer
Zeit konnte der Zentrale Antisemitismus-Beauftragte Erfolge erzielen. Er
spielte beispielsweise eine entscheidende Rolle bei der strafrechtlichen
Verfolgung von volksverhetzenden Holocaustvergleichen bei Corona-Demonstrationen.
Durch seinen Einsatz gab es die erste obergerichtliche Entscheidung in
einem Corona-Holocaust-Vergleichsfall. Bei der Bekämpfung von Antisemitismus
arbeiten die bayerische Justiz und die Recherche- und Informationsstelle
Antisemitismus Bayern in einem guten Austausch. Dafür möchte
ich mich bei den Verantwortlichen von RIAS Bayern bedanken.“
Hintergrund: Die bayerische Justiz
geht mit einem Bündel an Maßnahmen gegen antisemitische
Straftaten vor – und hat frühzeitig schlagkräftige Ermittlungsstrukturen
geschaffen. 2017 nahm die Zentralstelle zur
Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der
Generalstaatsanwaltschaft München ihre Arbeit auf. Nach sechs Jahren
konnte die ZET mit mehr als 3.000 eingeleiteten Verfahren eine Erfolgsbilanz
ziehen. 2018 wurden drei Antisemitismus-Beauftragte
der Bayerischen Justiz bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München,
Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Seit Oktober 2021 hat die bayerische
Justiz zusätzlich einen Zentralen Antisemitismus-Beauftragten.
Im Januar 2020 wurde Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter
vom bayerischen Justizminister zentral für ganz Bayern bestellt. Parallel
dazu wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate
Speech bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eingerichtet.
Die bayerische Justiz hat zudem ein Online-Meldeverfahren für
Online-Straftaten mit RIAS Bayern etabliert.
Damit antisemitische Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die Antisemitismus-Beauftragten
der Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für Staatsanwälte
entwickelt. Mit dem Leitfaden können antisemitische Motive leichter
entschlüsselt werden (z.B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes).
Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition
der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.
Bayern hat sich auch rechtspolitisch in Berlin eingesetzt:
Eine judenfeindliche Motivation wird im Gesetz ausdrücklich als strafschärfendes
Tatmerkmal genannt. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aus
dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen (§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch).
Quelle:stmj.bayern.de