Berlin:

Bayern konsequent im Kampf gegen Hasskriminalität

2.435 Verfahren im Jahr 2022 / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Hass
und Hetze halten sich im Internet auf erschreckend hohem Niveau.“
Auch nach dem Ende der Pandemie-Hochphase ist Hasskriminalität
im Internet weiter stark verbreitet. Bayerns Justizminister Georg
Eisenreich: „Hass und Hetze halten sich im Internet auf erschreckend
hohem Niveau und sind gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Wer
die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss Hasskriminalität
konsequent bekämpfen. Das tun wir in Bayern. Unsere Hate-Speech-Spezialisten
haben im Jahr 2022 insgesamt 2.435 Verfahren neu eingeleitet. Im Jahr 2021
waren es 2.317, vor drei Jahren 1.648 Verfahren.“ Neue Entwicklungen
wie beispielsweise der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und seine
Folgen bieten Hass und Hetze im Netz einen zusätzlichen Nährboden.
Minister Eisenreich hat bereits zum 1. Januar 2020 Deutschlands ersten
Hate-Speech-Beauftragten zentral für die bayerische Justiz bestellt
und Sonderdezernate bei allen 22 Staatsanwaltschaften Bayerns im Kampf
gegen Hass und Hetze eingesetzt. Wie viele Täter wurden
verurteilt  wer bekam die höchste Strafe?

@stmj.bayern.de
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 2.435 neue Verfahren wegen
Hate Speech eingeleitet (1.902 Verfahren gegen bekannte und 533 gegen unbekannte
Täter). Anklage erhoben wurde
in 488 Verfahren, im Vorjahr waren es 450 Verfahren. In 324 Verfahren erging
eine Verurteilung oder Strafbefehl, davon sind 260 Verfahren bereits rechtskräftig
abgeschlossen. Die bisherige Höchststrafe
in Bayern bekam ein Ersttäter, der im Netz unter falschem
Namen gegen Politiker und Flüchtlinge hetzte. Er wurde zu einer Strafe
von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Eisenreich
warnt: „Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt.
Selbst bei Ersttätern ist eine Freiheitsstrafe möglich. Außerdem
drohen empfindliche Geldstrafen – bei Volksverhetzung beispielsweise
mindestens drei Monatsgehälter plus Eintrag ins Führungszeugnis.“
Woher kommt der Hass? Hass und
Hetze können jeden treffen – Minderheiten, andersdenkende oder
andersgläubige Menschen. Von den 2.435 Verfahren waren 401
fremdenfeindlich (im Vorjahr 347), 387 antisemitisch (218),
64 behindertenfeindlich (25) und 44 christen-
oder islamfeindlich (52) motiviert. In 38 Verfahren
wurden die Opfer wegen ihrer sexuellen Orientierung oder
sexuellen Identität angegriffen, im Vorjahr 86. In
214 Verfahren waren die Geschädigten weiblich,
im Vorjahr waren es 280. In vielen Verfahren kann die Motivation
aber nicht eindeutig festgestellt werden. Minister Eisenreich:
„Die Zahl der Verfahren mit antisemitisch motivierter Hate Speech
ist um 78 % von 218 im Jahr 2021 auf 387 im Jahr 2022 gestiegen und hat
ein erschreckendes Ausmaß erreicht. Corona war hier ein Treiber.“
Wo kann ich Hate Speech anzeigen? Zur effektiven
Bekämpfung von Hate Speech hat das bayerische Justizministerium spezielle
Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten mit verschiedenen Kooperationspartnern
eingerichtet. Bayerische Landeszentrale für
neue Medien (BLM). Mit der BLM wurde am 21. Oktober 2019 das Projekt
„Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ ins
Leben gerufen. Das Motto: „Erst anzeigen, dann löschen.“
Bereits 116 Medienunternehmen unterstützen die Initiative aktuell,
81 nehmen aktiv teil. Der Justizminister: „Vom Projektstart
bis 7. Februar 2023 gab es 651 Prüfbitten. In 523 Fällen
wurden hierauf Ermittlungsverfahren eingeleitet. In 147 Fällen wurde
das Verfahren mit einer Anklage oder einem Strafbefehlsantrag abgeschlossen.
Hieraus sind 92 Verurteilungen mit Geldstrafen bis zu 150 Tagessätzen
und Freiheitsstrafen von bis zu acht Monaten auf Bewährung resultiert.“
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie
Abgeordnete des Landtages, des Bundestages und des Europaparlaments:
Sie können seit 11. September 2020 in einem Online-Meldeverfahren
schnell und einfach Anzeigen und Prüfbitten an die Generalstaatsanwaltschaft
München übermitteln. Insgesamt haben bislang 171 Amts- und Mandatsträger
einen Zugang zum Verfahren erhalten. Der Minister: „Bis
zum 7. Februar 2023 gingen 181 Prüfbitten ein. In 152 Fällen
wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In 39 Fällen wurde das
Verfahren mit einer Anklage oder einem Strafbefehlsantrag abgeschlossen.
In 27 Fällen gab es Verurteilungen zu Geldstrafen von bis zu 150 Tagessätzen
und in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung.“
Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus
Bayern (RIAS Bayern). Zum Schutz der Jüdinnen und Juden in
Bayern wurde 2021 ein Online-Meldeverfahren für Opfer judenfeindlicher
Straftaten eingerichtet. Mit der Münchner
Fachstelle ″Strong!“ kooperiert die
Justiz seit Oktober vergangenen Jahres. Betroffene von queerfeindlicher
Hate Speech erreichen das Meldeverfahren über www.strong-community.de.
Eine Anlaufstelle für alle Bürgerinnen
und Bürger hat das Justizministerium im Juli 2022 gemeinsam
mit dem Innen- und Sozialministerium sowie dem Sozialministerium Baden-Württemberg
in einer Kooperation mit der baden-württembergischen Meldestelle „REspect!“
geschaffen. Unter www.meldestelle-respect.de können Betroffene
Hate Speech einfach online anzeigen und eine Beratung erhalten. Binnen
eines halben Jahres (bis 31. Dezember 2022) gingen bei der Meldestelle
1.297 Meldungen mit Bezug zu Bayern ein.
Minister Eisenreich bedankt sich bei Bayerns Hate-Speech-Beauftragter,
Staatsanwältin Teresa Ott, und den Hate-Speech-Spezialisten bei den
bayerischen Staatsanwaltschaften. Eisenreich: „Der
Kampf gegen Hate Speech muss entschlossen geführt werden. Ich danke
unseren Ermittlerinnen und Ermittlern für ihren großen Einsatz.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion