München:

Glauber: Weiterer Schritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien Bundesrat stimmt Antrag
für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten zu

Der Bundesrat hat heute eine Initiative Bayerns angenommen, mit der der Ausbau
der Photovoltaik in Deutschland weiter beschleunigt werden soll. Dazu betonte
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber in München:
„Der Bundesrat hat heute grünes Licht für noch mehr Sonnenenergie
in Deutschland gegeben. Unser Ziel ist es, den Ausbau aller erneuerbaren
Energien deutlich voranbringen. Die derzeitige Energiekrise infolge des
brutalen Angriffskriegs in der Ukraine sowie der Klimaschutz erfordern
einen zügigen Ausbau erneuerbarer Energien. Mit der Bundesratsinitiative
soll es zukünftig leichter möglich werden, Freiflächen-Photovoltaikanlagen
in Überschwemmungsgebieten zu errichten. Damit soll der Ausbau der
erneuerbaren Energien im Einklang mit dem Hochwasserschutz weiter forciert
werden. Jetzt sind Bundesregierung und Bundestag gefordert, sich zügig
mit dem Antrag zu befassen.“


Die Bundesratsinitiative sieht vor, das
Wasserhaushaltsgesetz des Bundes anzupassen. So soll der Weg geebnet werden
für eine Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch
die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden nach einer Prüfung
des jeweiligen Einzelfalls. In einem nächsten Schritt muss die Bundesregierung
nun innerhalb von sechs Wochen den Gesetzesantrag unter Darlegung ihrer
Auffassung dem Bundestag zuleiten. Anschließend wird der Antrag im
Bundestag behandelt.   Nach der geltenden bundesrechtlichen Rechtslage
lassen sich Freiflächen-Photovoltaikanlagen in einem festgesetzten
oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet praktisch kaum
realisieren. Denn die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
im Außenbereich bedarf nach der aktuellen Gesetzeslage der Durchführung
einer Bauleitplanung. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans im Außenbereich
im Überschwemmungsgebiet ist aber derzeit grundsätzlich untersagt
und auch die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen liegen in der Praxis meist
nicht vor. Die derzeit geltende Verhinderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
in Überschwemmungsgebieten ist aber fachlich häufig nicht gerechtfertigt,
da in vielen Fällen Gründe des Hochwasserschutzes der Errichtung
einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht entgegenstehen. Denn die
Anlagen führen oftmals nicht zu einer Versiegelung des Bodens und
verhindern damit auch nicht das Versickern von Hochwasser. Auch der Hochwasserabfluss
wird durch die meisten Anlagen nicht beeinträchtigt.

Quelle:stmuv.bayern.de

 

Von redaktion