München:
Energiewende Bürgerenergiewochen
im Freistaat Aiwanger: „So können Bürgerenergiegesellschaften
vor Ort von einer Windkraftanlage profitieren“
Der Wind dreht sich zugunsten von Windenergie in Bayern. Immer mehr Kommunen
treiben Pläne für neue Windräder voran. Dabei rückt
der Gedanke der Bürgerenergiegesellschaften stärker in den Vordergrund:
„Endlich werden Bürger, die als Bürgerenergiegesellschaft
zusammen eine Windkraftanlage planen, besser unterstützt. Wer in der
Nähe eines Windrades oder eines Windparks lebt, soll davon auch profitieren
können, ohne die Anschubfinanzierung alleine stemmen zu müssen“,
erklärt Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger. Jetzt gibt
es dafür ein Förderprogramm vom Bund.
Doch wie können interessierte Bürger
sowie Kommunen ganz praktisch vorgehen, um eine Bürgergesellschaft
oder –genossenschaft zu gründen? Hier liefern die Themenwochen
Bürgerenergie (6. bis 19.2.) die Antworten:
Für
Kommunen: „Energiezukunft in Bürgerhand – als
Kommune Bürgerenergie ermöglichen“ (LENK
KOMMUNity – Information und Vernetzung (bayern.de)); Referentinnen
und Referenten erläutern die Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten
von Kommunen und wie sie über Beteiligung und Partizipation nicht
nur Akzeptanz, sondern auch Wertschöpfung vor Ort generieren. Dabei
werden auch Praxisbeispiele vorgestellt. Für Bürgerinnen und Bürger:
C.A.R.M.E.N. e.V. erläutert die Bürgerbeteiligung in der Praxis
am Beispiel Wind und Beispiel PV (hier kann man sich registrieren: Veranstaltungskalender
– C.A.R.M.E.N. e.V. (carmen-ev.de))
Kommunen,
die bereits Erfahrung in Bürgerenergiegesellschaften haben, informieren
ebenfalls: Veranstaltungen
im Team Energiewende Bayern – Bayerisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
Der Freistaat Bayern sieht Erneuerbare-Energie-Anlagen
zusätzlich als wichtigen Standortfaktor und möchte in den nächsten
Jahren bis zu 1.000 neue Windenergieanlagen errichten. „Wir hören
aus den Kommunen im gesamten Freistaat immer mehr positive Stimmen. Jetzt
gilt es, die Akzeptanz von Windrädern weiter zu fördern“,
erklärt der Staatsminister.
Die erforderlichen Planungs- und Genehmigungskosten
überschreiten vielfach die finanziellen Möglichkeiten von Bürgerenergiegesellschaften
im Vergleich zu kommerziellen Projektentwicklern. Allein die Planungskosten
für eine Windenergieanlage betragen derzeit rund 30 Prozent der Nebeninvestitionskosten
von Windenergieanlagen an Land. An dieser zentralen Stelle setzt das Förderprogramm
„Bürgerenergiegesellschaften“ an: Es fördert Kosten
der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen an Land, die
von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen. Die Höhe
der Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen
Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land bis
zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller, jedoch maximal
200 000 Euro.
Quelle:stmwi.bayern.de