München:
Erfolgsmodell Zentralstelle Cybercrime Bayern
(ZCB) / Bilanz nach acht Jahren / Mehr als 63.800 Ermittlungsverfahren
/ Justizminister Eisenreich: „Bayern hat frühzeitig die Strukturen für
eine moderne Strafverfolgung geschaffen. Die ZCB genießt im In- und Ausland
höchstes Ansehen.“ „Schlag gegen Ring von
Cyberbetrügern“, „Betreiber von Fakeshops aufgedeckt“,
„Anklage gegen Darknet-Drogendealer“: Seit 2015 ermittelt die
„Zentralstelle Cybercrime Bayern“ bei der Generalstaatsanwaltschaft
Bamberg mit großem Erfolg in der digitalen Welt. Bayerns Justizminister
Georg Eisenreich: „Kriminelle haben ihre Methoden
an das digitale Zeitalter angepasst. Sie verlagern den Handel mit gestohlenen
Daten und verbotenen Waren wie Drogen oder Kinderpornografie zunehmend
ins Internet. 75 % der Internetnutzer sind laut einer aktuellen repräsentativen
Umfrage der Bitkom von Cyberkriminalität betroffen. Bayern hat die
Zeichen der Zeit früh erkannt und die Strukturen für eine moderne
Strafverfolgung geschaffen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2015 hat die
ZCB unter Führung des erfahrenen Leitenden Oberstaatsanwalts Lukas
Knorr bereits mehr als 63.800 Verfahren eingeleitet.“
Die Spezialfelder der ZCB und ihre Ermittlungserfolge
Cybertrading: Falsche Börsenbroker ködern
ihre Opfer im Netz mit angeblich hohen Gewinnen und Geheimsystemen –
und nehmen ihnen Milliarden ab. Seit 2019 bündelt die bayerische Justiz
diese Fälle an der Schnittstelle von Cybercrime und Wirtschaftskriminalität
bei der ZCB. Zwei Beispiele:
Im November 2022 konnte die Spezialeinheit gemeinsam mit verschiedenen
Behörden aus Bayern und Sachsen u. a. in Nordmazedonien
und Georgien ein kriminelles Netzwerk zerschlagen, das in den vergangenen
Jahren weltweit durch Cyberbetrug einen Milliardenschaden verursacht
haben soll. Im Frühjahr
2020 wurden u. a. in Serbien fünf Tatverdächtige und in Bulgarien
vier Tatverdächtige festgenommen und zahlreiche Objekte
durchsucht. Die Täter sollen tausende Anleger aus Europa um mehr
als 100 Millionen Euro betrogen haben. Gegen die Täter, die
aus Bulgarien nach Deutschland ausgeliefert wurden, sind Freiheitsstrafen
von bis zu 4 Jahren 6 Monaten verhängt worden. Minister Eisenreich: „Zahlreiche Verfahren wurden
eingeleitet, Täter im In- und Ausland festgenommen und verurteilt.
Der ZCB gelingt es dabei immer häufiger, gemeinsam mit ihren internationalen
Partnern kriminelles Vermögen im Ausland sichern und nach Deutschland
überführen zu lassen – egal ob es um Geld oder um Luxusautomobile
geht.“ Sexueller Kindesmissbrauch und Kinderpornografie:
Im Herbst 2019 hat die ZCB Anklage gegen einen Mann aus Würzburg
erhoben, der Jungen im Alter von bis zu sechs Jahren, teils hochgradig
geistig und körperlich beeinträchtigt, sexuell missbraucht hatte.
Der Täter wurde zu elf Jahren Haft verurteilt. Mit den Ermittlungsergebnissen
konnten 53 weitere Verdächtige weltweit ermittelt werden. Eisenreich:
„2020 habe ich innerhalb der ZCB das ‘Zentrum zur Bekämpfung
von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet‘
(ZKI) gegründet. An der Spitze des ZKI steht mit Oberstaatsanwalt
Thomas Goger, dem stellvertretenden Leiter der ZCB, ein erfahrener und
international bestens vernetzter Strafverfolger. Allein im Jahr 2022
wurden beim ZKI mehr als 6.500 Verfahren gegen bekannte und unbekannte
Täter neu eingeleitet. Wer Kinder sexuell missbraucht, kann sich in
Bayern niemals sicher fühlen.“ Cyberangriffe:
Bundesweite Ermittlungen der ZCB führten 2021 zur Festnahme
eines Computerbetrügers, der durch das „Hacking“ von Online-Konten
knapp 1,4 Millionen Euro erbeutete. Der Täter wurde zu sechs Jahren
Freiheitsstrafe verurteilt. Bekämpfung
von Fake-Shops: 2016 konnten Ermittlerinnen und Ermittler der
ZCB einen Fake-Shop-Betreiber in Spanien verhaften. Der Betrüger hatte
in mehr als tausend Fällen hochwertige Elektroartikel im Internet
verkauft, die bezahlt, aber nie geliefert wurden. Das Urteil: Mehr als
fünf Jahre Haft. Eisenreich: „Der Online-Handel
boomt weiter. Die ZCB wird deshalb den Kampf gegen Fakeshops verstärken.“
Die Bilanz in Zahlen 2022
wurden bei der ZCB insgesamt 15.781 Verfahren gegen bekannte und unbekannte
Täter erfasst; eine Steigerung um rund 13 % gegenüber 2021. Im
Gründungsjahr 2015 gab es 502 Verfahren. Hiervon sind im
Jahr 2022 insgesamt 6.591 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter
auf das ZKI entfallen. Personelle Aufstellung
und (inter-)nationale Vernetzung Personelle
Aufstellung: Das ZCB-Team wurde 2022 von 18 auf 22 Spezialstaatsanwältinnen
und -staatsanwälten vergrößert. Die Ermittler werden zudem
von vier IT-Forensikern unterstützt. Dauerhafte
Beteiligung der ZCB am Nationalen Cyberabwehr-Zentrum: Die ZCB
beteiligt sich als einer der beiden Vertreter der Länderstaatsanwaltschaften
am Nationalen Cyberabwehr-Zentrum. Ziel ist eine verstärkte Vernetzung
mit den auf Bundesebene für Prävention und Bekämpfung von
Cybercrime zuständigen Behörden. Zudem ist die ZCB Mitglied der
„Cyberabwehr Bayern“. Die ZCB pflegt enge
Beziehungen zu Interpol und entsendet regelmäßig Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte an das Interpol-Generalsekretariat in Lyon und an
den Interpol Global Complex for Innovation in Singapur. Minister
Eisenreich: „Kriminalität macht vor Ländergrenzen
nicht Halt. Deshalb vernetzen sich auch unsere Strafverfolger.“ Ermittler
der ZCB waren u. a. in den USA, in Frankreich, Großbritannien,
Österreich, in der Schweiz, in Estland, in den Niederlanden, in Polen,
Georgien, Albanien, Serbien, Kosovo, Bulgarien, Nordmazedonien, Kroatien,
Montenegro, Israel, Rumänien, Ägypten, Indien, Singapur, in der
Türkei und auf den Philippinen im Einsatz. Digitale
Ermittlungsbefugnisse Von großer Wichtigkeit
für die Ermittlungsarbeit der Strafverfolger sind die gesetzlichen
Ermittlungsbefugnisse. Justizminister Eisenreich setzt sich deshalb mit
Nachdruck für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung
ein. Eisenreich: „Bei schweren Straftaten wie dem
sexuellen Missbrauch von Kindern brauchen unsere Ermittler zeitlich befristeten
Zugriff auf die IP-Adressen. Auch bei der Verfolgung von Terroristen und
Waffenschiebern sind IP-Adressen in manchen Fällen die wichtigste
oder sogar die einzige Spur. Um unsere Ermittler zu unterstützen,
haben wir vergangenen November eine Initiative in den Bundesrat eingebracht,
um die vom EuGH in seinem Urteil vom 20. September 2022 benannten Spielräume
zur Speicherung von IP-Adressen zeitnah zu nutzen. Bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der ZCB bedankte sich der Minister Eisenreich
herzlich: „Die ZCB genießt im In- und Ausland höchstes
Ansehen. Unser Ziel ist es, dass sich die Menschen in der digitalen Welt
sicher fühlen. Herzlichen Dank für Ihren auch persönlich
sehr fordernden Einsatz.“ Die Aufzeichnung der Pressekonferenz
ist abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=wOCNS3iXC1A.
Quelle:stmj.bayern.de