Berlin:
Stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten
Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden
weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und
den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames
Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen
der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche
Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten
notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger
Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000
Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte.
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit sind
keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft. Unsere wirtschaftliche Stärke muss auf
Verantwortung aufbauen – für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt
produziert, genauso wie für den Minenarbeiter im Kongo, der Rohstoffe für Mobiltelefone abbaut. Mit
dem Lieferkettengesetz führt ab 2023 kein Weg mehr vorbei an Menschenrechten und Umweltschutz, egal
wo auf der Welt Unternehmen mit Sitz in Deutschland produzieren lassen. Gleichzeitig ist das
Lieferkettengesetz so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen können. Deswegen gilt es
im ersten Jahr nur für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten. Außerdem haben wir die Berichtspflichten
noch anwendungsfreundlicher gestaltet, damit die Unternehmen ihre gesetzlichen Anforderungen gut
und wirksam erfüllen können.“
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: “Wirtschaftliches Handeln muss im
Einklang mit Menschrechten stehen und nachhaltig sein. Hierfür ist das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wichtig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
betreut an seinem Standort im sächsischen Borna die Umsetzung des Gesetzes. Der für diese Umsetzung
notwendige Fragebogen für Unternehmen wurde gerade jüngst noch einmal verbessert und muss jetzt den
Praxischeck bestehen.“
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze: „Deutschland
leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung. In Entwicklungsländern
haben die Menschen oft nicht die Chance, ihre Rechte gegen international agierende Unternehmen und
ihre Zulieferer durchzusetzen. Unser Gesetz hilft dabei, dieses Machtgefälle auszugleichen, indem
es die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt. Gestärkt werden vor allem die vielen Frauen und
Kinder in den Entwicklungsländern, die unter oft unwürdigen Bedingungen in den Nähereien, in den
Minen oder in anderen Risikosektoren arbeiten. Auch für die vielen Unternehmen, die sich heute
schon glaubwürdig um Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten kümmern, ist das
Gesetz gut: Denn nachhaltiges Wirtschaften zahlt sich künftig aus.“
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke:
„Spätestens seit der Anerkennung des Menschenrechts auf eine saubere Umwelt ist klar: Der Schutz
von Natur und Menschenrechten müssen Hand in Hand gehen. Umweltfreundliche Lieferketten dienen dem
Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Doch woher die Rohstoffe stammen, welche Belastungen durch Lärm,
Emissionen und Abwasser die Herstellung verursacht, sieht man einem Produkt nicht an. Mit dem
Lieferkettengesetz wird der ökologische Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige
Praxis von Unternehmen transparenter. Umweltschutz liegt auch im strategischen Interesse der
Wirtschaft. Insbesondere multinationale Unternehmen dürfen nicht wegschauen und sollen künftig mehr
Verantwortung dafür übernehmen, wie sich ihre Lieferketten weltweit auf Menschen und Natur
auswirken.“ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird künftig prüfen, ob
Unternehmen die Sorgfaltspflichten umsetzen und jährlich darüber berichten. Es kann Nachbesserungen
verlangen und Bußgelder verhängen.
Das BAFA wird als erfahrene Kontrollbehörde die Umsetzung effektiv und bürokratiearm prüfen und hat
in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Start des Gesetzes
möglichst anwendungsfreundlich zu gestalten.
Zum Hintergrund
1,4 Milliarden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten weltweit unter menschenunwürdigen
Bedingungen. Die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei steigt signifikant, nach jüngsten
Schätzungen der ILO sind es nunmehr 28 Millionen Menschen. Ebenso werden weltweit immer mehr Kinder
zur Arbeit gezwungen, weil der Lohn der Eltern nicht reicht – in den Goldminen von Burkina Faso,
als Textilarbeiterinnen und – arbeiter in Bangladesch oder auf Kakaoplantagen in der
Elfenbeinküste. Durch die Pandemie hat sich die Situation weiter verschlechtert, sodass die ILO
aktuell von rund 160 Millionen arbeitenden Kindern ausgeht. Die Hälfte von ihnen ist jünger als
zwölf Jahre.
Auch globale Umweltprobleme werden zu einem großen Teil in den internationalen Lieferketten
verursacht. Je nach Sektor entstehen bis zu 90 Prozent der Treibhausgase und Luftverschmutzung in
den Lieferketten und nicht im Geschäftsbereich multinationaler Unternehmen selbst. So entfällt
beispielsweise der Flächen- und Wasserverbrauch in der Lebensmittel- und Textilindustrie fast
vollständig auf die Ebene der Zulieferer.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221229-staerkerer-schutz-von-menschenrechten-und-umwelt-in-globalen-lieferketten.html
Quelle:abo-bmwi.de