München:
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die
jetzt bekannt gewordenen Pläne der Bundesjustizministerin
zur Einführung eines Umgangsrechts
der nichtehelichen Väter grundsätzlich begrüßt.
Danach soll ein leiblicher Vater, der mit der Mutter
weder verheiratet ist noch die Vaterschaft anerkannt
hat, ein Umgangsrecht erhalten, wenn dies dem Kindeswohl
dient und er durch sein Verhalten gezeigt hat, dass
er für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen
will. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
verpflichtet Deutschland, diesen Vätern unter bestimmten
Voraussetzungen ein Umgangsrecht mit ihren Kindern
zu gewähren“, so Merk. „Wichtig ist dabei aber: Es
geht nicht um Besitzrechte der Väter! Und: Das Umgangsrecht
darf auf gar keinen Fall dazu führen, dass ein Kind,
das wohlbehütet in einer Familie mit einem rechtlichen
Vater aufwächst, daraus herausgerissen wird.“ Alleiniger
Maßstab müsse vielmehr sein, ob der Umgang mit dem
nichtehelichen Vater dem Wohl des Kindes entspricht,
was das Familiengericht im Einzelnen überprüfen müsse.
Wichtig sei auch, dass das Umgangsrecht nicht missbraucht
wird. „Ob die Voraussetzung, dass der nichteheliche
Vater durch sein Verhalten gezeigt haben muss, für
das Kind tatsächlich Verantwortung tragen zu wollen,
dafür geeignet ist oder ob sie nur zu neuen Streitigkeiten
vor den Familiengerichten führt, werden wir
noch im Einzelnen überprüfen“, so Merk.
Grundsätzliche
Zustimmung signalisierte Merk außerdem zu Vorschlägen
der Bundesjustizministerin zur Regelung des Sorgerechts
nicht miteinander verheirateter Eltern. Danach gibt
es auch künftig die Möglichkeit, dass nicht miteinander
verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch
übereinstimmende Erklärungen begründen. Merk: „Eines
ist klar: Dem Wohl des Kindes dient es am besten, wenn
sich die Eltern einig sind, dass sie die Sorge gemeinsam
wahrnehmen wollen. Unser Ziel muss es daher sein, die
gemeinsame Sorgeerklärung, die bereits vor der Geburt
des Kindes abgegeben werden kann, zu stärken und auszubauen.“
Merk befürwortet auch den Vorschlag der Bundesjustizministerin,
wonach es daneben künftig möglich sein soll, dass
eine gemeinsame Sorge auf Antrag eines Elternteils
durch das Familiengericht begründet wird, soweit dies
dem Kindeswohl nicht widerspricht. Auch hierdurch werden
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt.
Erhebliche
Kritik übt Merk allerdings an dem von der Bundesregierung
insoweit vorgesehenen „vereinfachten Verfahren“. Danach
soll das Familiengericht die gemeinsame Sorge ohne
Anhörung der Eltern in einem schriftlichen Beschlussverfahren
begründen, wenn die Mutter dem Antrag des Vaters nicht
innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht.
Merk: „Ein derartiges schriftliches Verfahren ohne
Anhörung wird der Bedeutung des Sorgerechts und dem
Selbstverständnis unserer Richterinnen und Richter
nicht gerecht. Die persönliche Anhörung der Eltern
ist schon deshalb wichtig, weil das Gericht im Gespräch
die tatsächlichen Umstände am besten feststellen,
Missverständnisse der Eltern ausräumen und ggf. auf
einvernehmliche Lösung hinwirken kann.“
Quelle:stmj.bayern.de